Ein 17-jähriges Mädchen, das sich im Spätsommer des Vorjahrs mit einem gefälschten PCR-Test in eine bei der Jugend angesagten Dancebar schummeln wollte, ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Die Schülerin bekam eine unbedingte Geldstrafe von 320 Euro (80 Tagessätze zu je vier Euro) aufgebrummt. Die Übeltäterin nahm die Strafe an, da sie aber anwaltlich nicht vertreten war, ist das Urteil formell nicht rechtskräftig.

Die Jugendliche war am 10. September mit Freunden verabredet. Anstatt sich einen für den Eintritt in das Lokal erforderlichen PCR-Test zu besorgen – was in Wien keine besonders Schwierigkeit darstellt –, nahm sie einen alten, längst abgelaufenen Test und manipulierte diesen auf ihrem Computer mit einem Software-Programm. Im Lokal wies sie dann den verfälschten Test vor – und flog auf, da der QR-Code gescannt und der Schwindel entdeckt wurde.

Die Staatsanwältin gab sich in der Verhandlung betont streng. Die Vorgangsweise der Angeklagten sei "unverantwortlich", bemerkte die Anklägerin, eine Diversion komme in diesem Fall aus generalpräventiven Gründen nicht infrage. Die Angeklagte hielt fest, sie habe im Tatzeitpunkt bereits eine Corona-Infektion hinter sich gehabt – allerdings lag diese sieben Monate zurück. In ihrer Schule habe sie sich regelmäßig Antigen-Tests unterzogen, sie sei beim Lokalbesuch "negativ" gewesen. PCR-Tests sind jedoch wesentlich aussagekräftiger als Antigen-Tests.

Auf die Frage, weshalb sie unbedingt in das Lokal wollte, erwiderte die Schülerin: "Es hat keinen besonderen Grund gegeben. Ich hätte auch daheim bleiben können." Die Staatsanwältin war mit dem Urteil einverstanden. Die 17-Jährige hat drei Tage Zeit, um über ein allfälliges Rechtsmittel nachzudenken.