Wie schon angekündigt dürfen zum Jahreswechsel ausnahmsweise auch mehrere Ungeimpfte zusammenkommen: Diese Silvester-Ausnahme wird mit der aktuellen Novelle zur Corona-Schutzmaßnahmenverordnung am Donnerstag im Hauptausschuss beschlossen.
Die Ausnahme für die Ungeimpften (die sich ja nach wie vor im Lockdown befinden) wurde seitens der Regierung bereits angekündigt. Per Verordnung wird nun festgelegt, dass am 31. Dezember sowie am 1. Jänner die Ausgangsbeschränkungen für diese Personengruppe aufgehoben werden. Ins Lokal dürfen Personen ohne 2G-Nachweis aber auch am letzten Tag des Jahres nicht: Die 2G-Regelung für Gastronomie und Co. gilt auch zu Silvester.
In der Neujahrsnacht werden für Ungeimpfte und Geimpfte/Genesene unterschiedliche Regelungen greifen. Während Ungeimpfte ausnahmsweise zu zehnt zusammenkommen dürfen, sind für Personen mit 2G-Nachweis (wie sonst auch) bis 22 Uhr Zusammenkünfte bis zu 25 Personen erlaubt. Ab 22 Uhr gilt aber für alle die Begrenzung auf zehn Personen. Mit der Ausnahme sollen "Jahresfeierlichkeiten im kleinen Rahmen ermöglicht werden", heißt es in der APA vorliegenden "rechtlichen Begründung" des Verordnungs-Entwurfs. Andererseits soll damit aber das Infektionsrisiko bestmöglich eingegrenzt werden, indem Risikofaktoren wie "nächtliches Risikoverhalten, Zusammenkommen größerer Menschenmengen" minimiert werden.
Lockdown für Ungeimpfte geht weiter
Abseits von Silvester gilt für Ungeimpfte der Lockdown und damit auch die Ausgangsbeschränkungen. Treffen sind für diese Personen nur eingeschränkt gestattet. Grundsätzlich gilt für jene ohne 2G-Nachweis, dass mehrere Personen eines Haushaltes nur Einzelne eines anderen Haushaltes treffen dürfen.
Wie schon bisher gelten weiter die Einschränkungen auch für Geimpfte bzw. Genesene: Zwischen 5 Uhr und 22 Uhr sind Zusammenkünfte bis zu 25 Personen erlaubt (bei Zusammenkünften bzw. Veranstaltungen mit Sitzplatz-Zuweisung oder weiteren Bedingungen wie der Vorlage eines negativen Testergebnisses sind auch mehr Personen zulässig). Von 22 Uhr bis 5 Uhr ist die Regelung strenger: Dann dürfen sich maximal vier erwachsene Geimpfte aus unterschiedlichen Haushalten treffen, zuzüglich sechs aufsichtspflichtigen Kindern, bekräftigte das Gesundheitsministerium auf APA-Nachfrage.
Die "Sperrstunde" 22 Uhr gilt also nicht nur für die Gastronomie, sondern hinsichtlich der Personenanzahl auch im privaten Bereich - wobei im privaten Bereich, wie bisher schon, die Polizei nur wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Coronaregeln nicht kontrollieren darf. Schreiten Polizisten aber etwa wegen einer angezeigten Ruhestörung ein, können sie auch überprüfen, ob die Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Mit dieser Regelung – dass auch der private Bereich einbezogen wird – soll eine Umgehung der Sperrstunden-Regelungen (etwa durch "Privatfeiern" in einem Lokal oder eine große "Privatfeier" in einer angemieteten Veranstaltungshalle) verhindert werden.