Er geistert auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken herum: der Aufruf von Gegnern der Corona-Maßnahmen zu einem Flashmob, einer Party am Hauptplatz zu Silvester - und zwar in jeder Stadt und Gemeinde in ganz Österreich. "Wir lassen uns nicht noch eine Tradition nehmen", steht da - entgegen aller Regeln und Appelle der Experten, in Hinblick auf Omikron Silvester im kleinen Kreis und getestet zu feiern.
Die Polizeisei für den Silvesterabend gerüstet, heißt es vom Innenministerium: "Derartige Aufrufe – vor allem im Social Media Bereich – sind den Sicherheitsbehörden bekannt (dieser konkrete Aufruf und auch andere)." Es werde in allen Bundesländern ein Aufgebot an Polizeikräften geben, "um Straftaten, aber auch Übertretungen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Covid-19-Bestimmungen, entgegenwirken zu können".
Bei spontanen Zusammenkünften wolle man individuell vorgehen, jedes Mal für sich prüfen und "verhältnismäßige Maßnahmen treffen": von Abmahnungen über Anzeigen bis hin zur behördlichen Auflösung als ultima ratio.
Die Regeln für Silvester
Für Ungeimpfte wird der Lockdown zu Silvester – so wie auch schon zu Weihnachten – gelockert. Es gelten keine Ausgangsbeschränkungen. Maximal zehn Personen dürfen sich ohne Einschränkungen treffen. Ab elf Personen wird wieder ein 2G-Nachweis benötigt. Die maximale Größe für private Zusammentreffen liegt für Genesene und Geimpfte bei 25 Personen - aber nur bis 22 Uhr. Von der Sperrstunde sind auch private Treffen betroffen. Ab 22 Uhr gilt für alle eine maximale Gruppengröße von zehn Personen. Für die Gastronomie, für Hotels und Veranstaltungen gilt 2G und ebenfalls die Sperrstunde um 22 Uhr.
Die Silvester-Ausnahme für Ungeimpfte wird mit der aktuellen Novelle zur Corona-Schutzmaßnahmenverordnung am Donnerstag im Hauptausschuss beschlossen. Per Verordnung wird festgelegt, dass auch am 1. Jänner die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte außer Kraft sind. Die eigenen vier Wände dürfen also nicht mehr nur aus bestimmten Gründen verlassen werden (Arbeit, Einkauf von Lebensmitteln etc.). Mehr dazu hier.