Wegen Mordes, schwerer Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz ist am Mittwochnachmittag am Wiener Straflandesgericht der Bierwirt, der im Frühjahr in Wien-Brigittenau nach dem Beziehungs-Aus mit gezielten Schüssen seine Ex-Freundin vorsätzlich getötet hat, zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der einstimmig gefällte Wahrspruch der Geschworenen ist bereits rechtskräftig.
"Ich nehme das Urteil an, ich will büßen", sagte der 43-Jährige im Anschluss an die Verhandlung. Als erschwerend wurden die massive Vorstrafenbelastung, der Mord an einen Angehörigen sowie das Zusammentreffen mehrerer Straftaten gewertet. Mildernd waren das teilweise Geständnis, dass es bei einer Tat beim Versuch blieb und dass er die Taten unter einem Einfluss einer geistigen Abnormität begangen hat. Dass er bei den tödlichen Schüssen berauscht war, hat das Gericht nicht als mildernd gewertet.
Geständnis zum Auftakt
Der letzte Tag im Prozess gegen einen wegen Mordes angeklagten Wieners am Wiener Straflandesgericht hatte mit einem Paukenschlag begonnen: Der als "Bierwirt" zu trauriger Berühmtheit gekommene Gastronom und Inhaber eines Craftbeer-Shops legte ein Geständnis ab.
Der 43-Jährige las zu Verhandlungsbeginn von einem Zettel die Worte ab: "Ich gestehe alles. Ich bin schuldig, ich übernehme die Verantwortung für den Tod meiner Frau. Es kommt mir vor wie ein böser Traum, ich will selbst nicht wahrhaben, dass ich zu so einer miesen Tat fähig bin.“ Der psychiatrische Sachverständige habe recht, der Alkoholkonsum (und die damit verbundenen Erinnerungslücken, Anm.) sei eine Schutzbehauptung gewesen, er habe den Verdrängungsmechanismus aktiviert. "Mehr möchte ich nicht sagen. Ich bin in mich gegangen. Mir ist klar, dass ich Verantwortung übernehmen muss", las er weiter mit ruhigen Worten vor.
Am ersten Verhandlungstag am Montag hatte sich der Gastronom zwar schuldig bekannt, jedoch wollte er sich an die Tat aufgrund seiner Berauschung nicht mehr erinnern.
Nach Trennung fielen Schüsse
Der 43-Jährige soll im vergangenen Frühjahr in Wien-Brigittenau mit gezielten Schüssen seine Ex-Freundin vorsätzlich getötet haben soll. Die Krankenschwester (35) hatte wenige Tage vor der Tat die 15-jährige Beziehung endgültig beendet. Neben des Verbrechens des Mordes muss sich der Wiener auch wegen schwerer Nötigung und wegen Vergehen gegen das Waffengesetz verantworten.
Die Tochter des Angeklagten und die Nachbarskinder, die zum Zeitpunkt der Bluttat teilweise anwesend waren, zeichneten dem Gericht ein dramatisches Bild vom 29. April. Als der Bierwirt zu seiner Ex-Freundin kam, traf er zunächst seine Tochter und einen Nachbarsbuben im Treppenhaus, die Richtung Spielplatz unterwegs waren. Nach dem ersten Schuss konnten sie sich im Stiegenhaus in Sicherheit bringen. Auch der Nachbar, der den dreijährigen Sohn des Angeklagten schnappte, flüchtete mit seiner Tochter.
Die 13-jährige Tochter berichtete in ihrer Befragung, dass die 35-Jährige bereits im Vorfeld gegenüber ihrer Tochter erwähnt hatte, dass sie Angst habe, von dem 43-Jährigen erschossen zu werden. Auch von Übergriffen auf die Mutter erzählte das Mädchen. "Mein Vater trinkt, seit ich klein bin." Die 35-Jährige war nicht einverstanden, dass der Gastronom mit den Kindern zusammen ist, wenn er etwas getrunken habe. "Wenn er getrunken hat, war er aggressiv und gemein", sagte die 13-Jährige. Nach einem gewalttätigen Vorfall am 23. April machte die 35-Jährige dann endgültig Schluss mit dem 43-Jährigen. Die 35-Jährige wollte nur noch, dass er seine Schulden bezahlt.
Familie als Privatbeteiligte
Die Familie hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Die Eltern verlangten 15.000 Schmerzengeld plus Begräbniskosten von rund 16.000 Euro. Die Brüder der Getöteten schlossen sich mit je 7000 Euro an. Die Kinder, die durch die Tat zu Halbwaisen geworden sind und sich in Therapie befinden, leben nun bei den Großeltern. Sie verlangen von ihrem Vater je 25.000 Trauer- und Schockschaden. Die Kinder des Nachbarn verlangen je 5000 Euro Schockschaden.
Der Angeklagte, der neben Manfred Arbacher-Stöger auch von Rudolf Mayr und Gregor Klammer anwaltlich vertreten wurde, hatte es vor der inkriminierten Tat zu einiger unrühmlicher Berühmtheit gebracht, indem er einen Rechtsstreit mit der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer anzettelte. Seit dieser Zeit soll auch sein Alkohol- und Drogenkonsum zugenommen haben, was in der Beziehung mit seiner Lebensgefährtin zu massiven Problemen führte.
Bereits am 23. April – etwa eine Woche vor den tödlichen Schüssen – kam es zu einem brenzligen Zwischenfall in der Wohnung der 35-Jährigen. Der Bierwirt verhielt sich der Familie der Frau gegenüber derart ungehörig, dass der Vater der 35-Jährigen den Mann aus den Räumlichkeiten warf. Darauf soll der 43-Jährige eine Schusswaffe gezogen, repetiert, das Schießeisen auf den Schwiegervater gerichtet und über dessen Kopf in den Türstock gefeuert haben. Deswegen wurde zwar keine Anzeige erstattet, jedoch wollte die 35-Jährige nun definitiv nichts mehr mit dem Gastronomen zu tun haben.
Am 29. April tauchte der 43-Jährige erneut mit einer Pistole bewaffnet in ihrer Wohnung auf, in der sich zu diesem Zeitpunkt neben der Frau ein Nachbar und dessen 13-jährige Tochter aufhielten. Die Pistole soll ein Dealer in seinem Craftbeer-Geschäft vergessen haben. In Gegenwart der beiden soll er der Frau zunächst in den Oberschenkel und dann in den Kopf geschossen haben. "Sie sagte noch: 'Holt's die Polizei!' Dann folgte der erste Schuss", berichtete der Nachbar als Zeuge am ersten Prozesstag. Der Angeklagte meinte laut dem Zeugen dann: "Niemand holt die Polizei!" Anschließend forderte der Bierwirt den Nachbarn auf, die Wohnung zu verlassen und seine Kinder zu adoptieren. "In ein paar Jahren" würde er kommen und sie wieder holen, sagte der Bierwirt dem Zeugen zufolge. Danach trank er zwei Flaschen Schnaps quasi aus und wurde festgenommen.
Es droht lebenslange Haft
Dem Bierwirt, der bereits zuvor elfmal vor Gericht gestanden ist, drohen im Falle eines Schuldspruches zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.