Unter regem Medien- und Publikumsinteresse ist am Montag der Prozess gegen jenen Wiener Bierwirt gestartet, der im vergangenen Frühjahr in Wien-Brigittenau mit gezielten Schüssen seine Ex-Freundin vorsätzlich getötet haben soll. Die Krankenschwester hatte wenige Tage vor der Tat ihre 15-jährige Beziehung zu dem 43-Jährigen endgültig beendet. Darauf tauchte der mit einer Pistole bewaffnete Mann am 29. April in ihrer Wohnung auf und soll die Frau erschossen haben.
Neben des Verbrechens des Mordes musste sich der Wiener auch wegen schwerer Nötigung und wegen Vergehen gegen das Waffengesetz verantworten. "Ich bekenne mich schuldig zu den Taten", sagte der Angeklagte dem Schwurgerichtsvorsitzenden Ulrich Nachtlberger. An die Tat selbst könne er sich aufgrund seines Alkohol- und Drogenkonsums nicht mehr erinnern. Er sei erst wieder im Spital zu sich gekommen. "Ich hab' nicht gewusst, was ich tue", meinte er auf mehrfaches Nachfragen, ob er die Tat bewusst begangen habe. "Also nicht geständig", meinte dazu die beisitzende Richterin Eva Brandstetter daraufhin. Ein remütiges Geständnis wäre ein wesentlicher Milderungsgrund.
Gleich drei Verteidiger
"Dass, was er gemacht hat, ist das Schlimmste, was man machen kann, das ist ihm klar", sagte einer seiner drei Verteidiger, Manfred Arbacher-Stöger. Aber sein Mandant habe einen Filmriss gehabt. "Er kann sich an das Tatgeschehen nicht erinnern", so der Anwalt.
Der Angeklagte, der neben Arbacher-Stöger auch von Rudolf Mayr und Gregor Klammer anwaltlich vertreten wurde, hatte es vor der inkriminierten Tat zu einiger unrühmlicher Berühmtheit gebracht, indem er einen Rechtsstreit mit der Grünen Klubobfrau Sigrid Maurer anzettelte. Seit dieser Zeit soll auch sein Alkohol- und Drogenkonsum zugenommen haben, was in der Beziehung mit seiner Lebensgefährtin zu massiven Problemen führte.
Beziehungsende als Motiv?
Die 35-Jährige hatte wenige Tage vor der Tat ihre 15-jährige Beziehung zu dem 43-Jährigen endgültig beendet. Darauf tauchte der mit einer Pistole bewaffnete Mann am 29. April in ihrer Wohnung auf, in der sich zu diesem Zeitpunkt neben der Frau ein Nachbar und dessen 13-jährige Tochter aufhielten. In Gegenwart der beiden soll er der Frau zunächst in den Oberschenkel und dann in den Kopf geschossen haben.
Nachbar sollte Tochter adoptieren
Laut Anklage forderte er anschließend den Nachbarn auf, die Wohnung zu verlassen und seine eigene, seiner Beziehung mit dem Opfer entstammende Tochter, die zu diesem Zeitpunkt im Hof spielte, zu adoptieren. Er werde "in 20 Jahren rauskommen", dann wolle er sie sehen.
Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, lief der geschockte Nachbar in seine Wohnung und verriegelte diese. Der Bierwirt folgte ihm, läutete Sturm und verlangte Alkohol, woraufhin ihm der Nachbar "durch ein Fenster eine Flasche Bacardi Superior 0,7 Liter und eine Flasche Eristoff Red 0,7 Liter reichte. Damit setzte sich der Angeklagte im Hof auf eine Bank, trank beide Flaschen nahezu zur Gänze aus und wartete auf die Polizei, die ihn kurze Zeit später festnahm", steht in der Anklageschrift.
Angeblich Drohung vor Tat
Etwa eine Woche vor den tödlichen Schüssen soll es bereits zu einem brenzligen Zwischenfall in der Wohnung der 35-Jährigen gekommen sein. Der Bierwirt verhielt sich der Familie der Frau gegenüber derart ungehörig, dass der Vater der 35-Jährigen den Mann aus den Räumlichkeiten warf. Daraufhin soll der 43-Jährige eine Schusswaffe gezogen, repetiert, sie auf den Schwiegervater gerichtet und über dessen Kopf in den Türstock gefeuert haben. Anzeige wurde jedoch keine erstattet.
"Ich hatte Selbstmordgedanken und wollte die Pistole von der Frau", erklärte der Angeklagte den Besuch in der Wohnung. Bedroht habe er niemandem mit der Waffe, die er drei Jahre zuvor zum eigenen Schutz erworben hatte. "Die Schusswaffe war im Kasten eingesperrt und ich hab' sie rausgenommen." Im Vorzimmer habe er die Schusswaffe geladen, "weil ich mich selbst umbringen wollte". Der Vater seiner Lebensgefährtin wollte ihn beruhigen, seine Tochter habe geweint. "Es war eine Belastung für mich, weil alle auf mich eingeredet haben", sagte der 43-Jährige. "Mein Kopf war voll, ich wollte eigentlich nur sterben", sagte er. "Ich hab' in die Luft geschossen und bin weg." Richter Nachtlberger: "Dass was Sie vorgehabt haben, haben Sie dann aber nicht gemacht." Der Angeklagte: "Nein, leider nicht."
Schwere Alkoholisierung mildernd?
Es tue seinem Mandanten furchtbar leid, hatte sein Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger anlässlich der Anklageerhebung Ende Oktober erklärt. Der Bierwirt habe die Tat "im Zustand voller Berauschung" begangen und sei deshalb nicht schuldfähig, so der Anwalt.
Eine Straftat im Vollrausch schließt die Anklagebehörde auf Basis der gutachterlichen Feststellungen des Psychiaters allerdings aus. Demzufolge hätte der Bierwirt nämlich im Tatzeitpunkt 12,6 Promille intus gehabt, würden die von ihm behaupteten Mengen an Alkohol den Tatsachen entsprechen. Die bei der Festnahme erwiesene Alkoholisierung des 43-Jährigen lässt sich aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde "einwandfrei aus dem Nachtrunk erklären", also den Alkoholika, die dem 43-Jährigen vom Nachbarn der Getöteten überlassen wurden.
Mit einem Urteil wird am Dienstag gerechnet.