Da sich in den Netzen 39 Stare verfangen haben und verendet sind, ist ein Weinbauer aus dem Nordburgenland am Montag vor Gericht gestanden - und freigesprochen worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf ihm vor, die Netze nicht sachgemäß angebracht zu haben, dem widersprach der Angeklagte, der zwölf Hektar bewirtschaftet. Verwirrung herrschte im Prozess ebenso wie bei einem ähnlich gelagerten Fall kürzlich um Grundstücksnummern.
Angeklagt war der Winzer nach der Anzeige einer Naturschützerin, da in von ihm bewirtschafteten Weingärten Tiere verendet waren. Insgesamt sollen es laut Staatsanwaltschaft 39 Stare, ein Turmfalke und ein Igel gewesen sein, da Netze, die der Angeklagte zur Abwehr der Stare angebracht hatte, nicht ordnungsgemäß montiert gewesen seien.
Die Verteidigerin betonte, dass es sich bei Tierquälerei um ein Vorsatzdelikt handle und davon könne keine Rede sein, weder bei ihrem Mandanten noch bei den weiteren angezeigten Winzern: "Sie wollen und müssen nur ihre ganzjährige Arbeit schützen." "Wir sind bedacht, das optimalste Netz zu verwenden", und es fachgerecht anzubringen, betonte der 52-Jährige selbst. Das Einnetzen eines Hektars koste 2.500 bis 3.000 Euro, erklärte er weiters. In manchen Jahren fallen tausende Vögel über die Trauben her: "Wir verlieren die komplette Ernte", so der Winzer.
Kritik an Überwurfnetzen
Als Zeuge befragt wurde ein Vertreter der Naturschutzabteilung des Landes, der eine Stellungnahme zur Bespannung mit Netzen verfasst hatte. Er plädierte in der betroffenen Region für eine Benetzung jeder einzelnen Rebzeile und hielt die Überwurfnetze, wie sie der Angeklagte verwendet hatte, für weniger geeignet.
Geladen war als Zeugin auch die Anzeigerin. Sie gab an, auf Spaziergängen in der Region Nachschau gehalten zu haben und Anzeigen wegen Tierquälerei erstattet zu haben. Wie bereits in einem ebenfalls am Landesgericht behandelten Fall Ende November gab es allerdings Verwirrung um die genannten Grundstücke. Bei mehreren bestritt der Angeklagte, Besitzer oder Pächter zu sein.
Die Richterin sprach den Mann frei und begründete dies unter anderem damit, dass sich der Angeklagte laut seinen Ausführungen sehr wohl bemüht habe, bei der Bespannung den richtigen Weg zu gehen.