Während der umfangreiche Report der Flugunfallkommission noch längere Zeit in Anspruch nehmen dürfte, lag bereits ein Zwischenbericht des Landeskriminalamts zu den Geschehnissen vom Sonntagnachmittag vor. Dieser basiert laut Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, "auf ersten Ermittlungsergebnissen" und auf Zeugenaussagen und lasse noch keine Rückschlüsse auf die Ursache zu. Weitere Details zu dem Bericht nannte der Sprecher nicht.
Der Helikopter hatte am Sonntag nach dem Absturz gegen 16.45 Uhr zu brennen begonnen. Die Feuerwehr löschte die Flammen. Für den Piloten aus Kärnten kam jede Hilfe zu spät. Hans Peter Haselsteiner, der Eigentümer des Hubschraubers vom Typ Bell 429 Global Ranger, befand sich nicht im Fluggerät. Der Unternehmer und ehemalige Politiker war kurz zuvor am Semmering ausgestiegen und zeigte sich in einer Reaktion "völlig geschockt und fertig".
Beim Landeanflug herrschte in Wiener Neustadt Nebel. Nicht zuletzt deshalb startete eine Diskussion über ein Wolkendurchstoßverfahren nach Instrumentenflugregeln, das sogenannte IFR-Cloud Breaking Procedure. Dieses Regulativ war für die Flugplätze in Wiener Neustadt und Bad Vöslau (Bezirk Baden) zuerst umgesetzt, im Juli aber gestoppt worden, wie das Büro von Klimaschutz-Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) bestätigte. Gesprochen wurde von einer Überarbeitung.
Nach Angaben der Austro Control ändert das Cloud Breaking Procedure aber nichts daran, dass am Ende im Sichtflug gelandet werden müsse. Beim Absturz am Sonntag hätte es daher "keinen Unterschied gemacht".