An den Schulen sind in den kommenden beiden Wochen keine Schulveranstaltungen wie etwa Exkursionen oder Wandertage erlaubt. Außerdem dürfen keine Externen wie etwa Vereine an die Schulen kommen. Das geht aus einer Info des Bildungsministeriums an die Schulen hervor.
Neben einer durchgehenden FFP2-Maskenpflicht für die Oberstufen und Polys (auch im Unterricht) hieß es in einer Aussendung am Sonntagabend zuerst, dass nun grundsätzlich auch eine FFP2-Pflicht für Volks- und Unterstufenschüler mit Ausnahme des eigenen Sitzplatzes herrschen würde. Das wurde Montagnachmittag vom Ministerium korrigiert.
Richtig ist vielmehr: "Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte der Sekundarstufe 2 (auch der Polytechnischen Schulen) tragen während der Sicherheitsphase (bis 27. November) im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske. Bis zur einschließlich 8. Schulstufe gilt die Verpflichtung zum Tragen eines normalen MNS im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume."
Weitere Änderungen: Elternsprechtage und Konferenzen müssen digital stattfinden oder verschoben werden. Außerdem müssen nicht mehr nur mehr ungeimpfte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich einen Corona-Test absolvieren (davon mindestens ein PCR-Test). Auch für die geimpften gilt wieder eine Testpflicht - ausgenommen sind wie bisher nur die genesenen Kinder und Jugendlichen, da bei ihnen auch ohne neue Infektion die Tests noch anschlagen können.
Diese Regeln gelten ab morgen, Dienstag, bis zum 27. November. Der heutige Montag ist noch ein Übergangstag (in Wien und NÖ ist er wegen des Landesfeiertags schulfrei). Damit ist die von der Corona-Kommission ursprünglich für diese Woche vorgenommene Einordnung der drei Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich und Tirol in die Risikostufe drei bzw. der anderen Länder in Stufe zwei obsolet. Für ganz Österreich gelten jetzt Regeln, die großteils der Stufe drei entsprechen, zum Teil aber noch darüber hinausgehen (Testpflicht auch für Geimpfte, grundsätzliche FFP2-Pflicht außer am Sitzplatz auch an Volksschulen und Unterstufen).
Gleiches gilt auch für die Lehrer: Ungeimpfte Pädagogen müssen dann zwei PCR-Tests pro Woche machen, für geimpfte wird das Angebot dazu geschaffen. Anders als bisher dürfen die Lehrer auch an den Schulen testen.
Abseits des Schulbetriebs
Abseits des Schulbetriebs gilt für Kinder und Jugendliche: Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von den Lockdown-Bestimmungen ausgenommen. Für Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren wird der Ninja-Pass aus der Schule dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Sie können damit also die Gastro besuchen oder im Verein Sport betreiben - ist der Pass für diese Woche vollständig ausgefüllt, gilt er auch am Wochenende. Einschränkung: Einzelne Bundesländer (oder auch Vereine) dürfen strengere Regeln festlegen.
Der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger (FCG) befürwortet trotz der "erschreckenden Dynamik" des Infektionsgeschehens das Offenhalten der Schulen. "Wir werden alles tun, um weiterhin Präsenzunterricht möglich zu machen, wenn auch unter erschwerten Bedingungen."
Die verschärften Sicherheitsmaßnahmen wie die Ausweitung der Maskenpflicht und zusätzliche PCR-Tests befürwortet der Chef der ARGE Lehrer in der GÖD. Auch dass Geimpfte nun wieder mittesten müssen, sei angesichts der steigenden Zahl von Impfdurchbrüchen gut.
"Wir brauchen aber auch unterstützende Maßnahmen von außen" appellierte er nicht nur an Schülerinnen und Schüler, sondern auch deren Familien, die Impfangebote wahrzunehmen und an Lehrerinnen und Lehrer, sich Booster-Impfungen zu holen. Er hoffe, dass all diese Maßnahmen zügig einen Effekt haben werden. "Wenn die Lage sich nicht zu entspannen beginnt, wird man allerdings über weitere Maßnahmen beraten müssen."