Nach einer Serie von vier Bränden mit großem Sachschaden in Stanz im Tiroler Bezirk Landeck zwischen 4. September und 17. Oktober, bei denen ein landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude, ein Geräteschuppen und zwei Einfamilienhäuser betroffen waren, haben die Ermittler nun einen mutmaßlichen Brandstifter ausgeforscht. Es handelte sich dabei um einen 16-jährigen Einheimischen, der teilweise geständig ist, berichtete das Landeskriminalamt.
Der Gesamtschaden dürfte nach bisherigen Schätzungen bei knapp unter einer Million Euro liegen, sagte Ermittler Andreas Wurm der APA. Der 16-Jährige habe bisher einen der vier Brände gestanden, so Wurm. Nähere Angaben wolle man aus ermittlungstaktischen Gründen vorerst nicht machen. Das Motiv sei bis dato unklar, der Beschuldigte habe von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der junge Mann wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in die Innsbrucker Justizanstalt eingeliefert.
Erster Brandort war Einfamilienhaus
Zu dem ersten Brandereignis war es am 4. September gekommen. Dabei fing das Dachgeschoss eines Einfamilienhauses Feuer. Der Sachschaden hielt sich jedoch eher in Grenzen, das Haus blieb bewohnbar. Am 25. September brannte schließlich ein Wirtschaftsgebäude in der Gemeinde. Das Feuer griff auch auf das Wohnhaus über. Die Bewohner konnten das Gebäude noch rechtzeitig verlassen. Auch sämtliche Tiere - mehrere Kühe, Pferde, Fohlen und Kälber - wurden in Sicherheit gebracht. Ursprünglich war man dabei von einer technischen Ursache ausgegangen.
Am 2. Oktober kam es schließlich zu einem Stadelbrand. Die im Schuppen befindlichen Geräten - ein Schlepper, eine Mähmaschine, zwei Motorsägen und ein Motorrad - wurden komplett zerstört. Die vierte dem Jugendlichen zur Last gelegte Tat ereignete sich schließlich Mitte Oktober. Auch hier war laut LKA ein Wohnhaus betroffen. Dabei blieb es aber beim Versuch. Der Dachstuhl sollte in Brand gesetzt werden.
Den Bränden war laut den Ermittlern zwei Dinge gemein: Die betroffenen Häuser bzw. Objekte befanden sich im Ortszentrum. Und die Taten sollen sich jeweils am Wochenende ereignet haben.