Justizintern und in Anwaltskreisen für Verwunderung sorgt jener Betreiber eines Bierlokals, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen Mordes ermittelt, weil er am 29. April 2021 in Wien-Brigittenau mit einer Faustfeuerwaffe auf seine Ex-Freundin geschossen hatte. Die 35-Jährige starb in einem Spital. Obwohl das Gesetz bei Mordverdacht die bedingt obligatorische U-Haft vorsieht, stellte der Bierwirt einen Enthaftungsantrag, der nun vom Landesgericht abgewiesen wurde.
"Er wollte frei sein", teilte dazu der Wiener Anwalt Gregor Klammer auf Anfrage der APA mit. Klammer vertritt neben Manfred Arbacher-Stöger - dem aktuellen Verteidiger des 42-Jährigen - den Gastronomen. In seinem Antrag hatte der Bierwirt darauf verwiesen, er werde im Fall seiner Enthaftung in seiner Wohnung bleiben, und "künftiges Wohlverhalten" versprochen. Wenig überraschend blitzte er mit seinem Ansinnen bei der zuständigen Haft- und Rechtschutzrichterin ab.
Die Ermittlungen gegen den Mordverdächtigen sind noch nicht abgeschlossen, eine Anklage wurde beim Landesgericht noch nicht eingebracht, bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA. Ausständig dürfte vor allem noch ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten mit einer Gefährlichkeitsprognose sein, das klären soll, ob von dem Mann zukünftig weitere Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten sind.
Die erschossene Frau - eine Krankenschwester - soll wenige Tage vor den tödlichen Schüssen ihre Beziehung zu dem 42-Jährigen endgültig beendet gehabt haben. Darauf soll er bewaffnet in ihrer Wohnung aufgetaucht und in Gegenwart eines Nachbarn in Tötungsabsicht mehrfach auf sie gefeuert haben.
Dem Bierwirt dürfte grundsätzlich ein mehr als fragwürdiges Frauenbild eigen sein. Die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer hatte ihn schon im Frühjahr 2018 beschuldigt, er habe ihr via Facebook obszöne Privatnachrichten geschickt und sie unter anderem "dreckige kleine Bitch" genannt. Das hatte einen jahrelangen, vom Wirten inszenierten Rechtsstreit zur Folge, der erst im heurigen Februar ein Ende fand, indem er seine Klage gegen die Politikerin zurückzog.
Als nunmehriger U-Häftling macht der 42-Jährige deutlich, dass er generell zu einem nicht opportunen Umgang mit dem anderen Geschlecht neigen dürfte. Er soll der Leiterin der Justizanstalt Josefstadt, aber auch der derzeit für ihn zuständigen Richterin anzügliche Briefe zukommen haben lassen. Letztere musste sich nach APA-Informationen die Anrede "Meine scharfe Richterin" bieten lassen.