Nach der Messerattacke auf der Linken Wienzeile in Wien-Mariahilf auf seine in Trennung lebende Ehefrau will sich der mutmaßliche Täter nicht mehr an den Tathergang erinnern können. In seiner Einvernahme bestätigte er, dass das Motiv in der bevorstehenden Scheidung des Paares lag. Er gab auch zu, dass er ein Messer eingesteckt hatte, er habe seine 45-jährige Frau aber nur erschrecken wollen. Wie es Donnerstagfrüh zu der Attacke kam, wollte er aber nicht mehr wissen.

Dabei hatten sich auf der Wienzeile bei der Pilgrambrücke gegen 8.30 Uhr dramatische - und von zahlreichen Zeugen beobachtete Szenen abgespielt. Der 52-Jährige war mit einem Messer auf die Frau losgegangen. Diese wehrte sich nach kurzer erfolgloser Flucht mit einem Pfefferspray, woraufhin der Angreifer von Passanten überwältigt werden konnte, berichtete die Polizei. Die 45-Jährige wurde nicht lebensgefährlich verletzt. Die Frau wurde bisher nicht förmlich einvernommen, in einer kurzen Befragung bestätigte aber auch sie die Scheidungsgeschichte. Sie befand sich am Freitag bereits auf dem Weg der Besserung, bestätigte Polizeisprecher Daniel Fürst.

Am Donnerstagabend ereignete sich dann ein weiterer Fall von häuslicher Gewalt. Beamte des Stadtpolizeikommandos Brigittenau trafen in einer Wohnung auf eine verletzte 45-jährige Frau sowie ihre 16-jährige Tochter. Die Mutter gab an, dass zuvor ihr Ex-Mann, ein 59-jähriger syrischer Staatsangehöriger, in der Wohnung gewesen sein soll. Er soll die Wiederaufnahme der geschiedenen Ehe verlangt haben. Als sich das Opfer weigerte, soll sie von ihm mit Schlägen attackiert und verletzt worden sein.

Als die Tochter ihrer Mutter zur Hilfe gekommen sei, soll der Mann ein Messer aus der Küche geholt und die 45-Jährige mit dem Umbringen bedroht haben. Danach soll der Tatverdächtige die Autoschlüssel der Frau an sich genommen haben und geflüchtet sein.

Im Zuge der Sofortfahndung konnte der Mann durch die Polizisten angehalten und festgenommen werden. Die Beamten sprachen gegen den Tatverdächtigen ein Betretungs- und Annäherungsverbot aus.