Die Bundesländer bringen sich in Stellung: Nachdem Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Wochenende forderte, dass Ungeimpfte keinen Zutritt zu Freizeiteinrichtungen mehr haben sollen, folgten am Montag die Steirer. Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) ersuchte den Bund, dafür zu sorgen, dass die Immunisierung eine Voraussetzung für den Eintritt zu Kultur- und Sporteinrichtungen werden soll. Längst wird auch debattiert, dass die Österreicher nur noch mit vollem Impfschutz in die Gastronomie dürfen.
Nach dem Vorstoß ihres Wiener Parteikollegen Hacker hat sich auch SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner offen dafür gezeigt, die Zutrittsregelungen im Freizeitbereich für Ungeimpfte zu verschärfen. Zumindest in der Nachtgastronomie und bei Großveranstaltungen sollten nur mehr Geimpfte eingelassen werden.
Seitens der Bundesregierung schwieg man zu dem Thema seit Wochen beharrlich. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) wiederholte auf Nachfrage am Dienstag lediglich, dass es für ihn noch zu früh sei, „auf breiter Basis zwischen Ungeimpften und Geimpften zu unterscheiden“. Gestern merkte er in der ZiB 1 aber an: Er könnte sich durchaus die Einführung der 1-G-Regel (nur Geimpfte) bei Veranstaltungen ab Oktober vorstellen. Und die Kleine Zeitung erfuhr aus dem Ministerium: Auch eine 2-G-Regel ist möglich. Soll heißen: Neben Geimpften hätten auch PCR-Getestete Einlass. Damit würde der Genesenen-Status beschnitten. Das ist beim Discobesuch schon Praxis.
Corona-Regeln werden bis 17. September verlängert
Vorerst will Mückstein aber nicht an den Vorgaben rütteln. Die bereits gültigen Corona-Regeln werden verlängert, wie am Mittwoch bekannt wurde. Die Bestimmungen zu Veranstaltungen und Zusammenkünften werden um vier Wochen (bis 17. September), alle anderen bis Ende September ausgedehnt. Eine entsprechende Verordnung wird für Mittwoch oder Donnerstag erwartet. Die angedachten Änderungen könnten in den jeweiligen Bereichen also ab Mitte September oder Anfang Oktober gelten. Das wird wohl weiter für Diskussionen sorgen - vor allem jene, manche Bereiche nur für Geimpfte zu öffnen.
Warum die 2-G-Regel im Gespräch ist
Die Alternative? „Die 2-G-Regel“, wie es aus dem Ministerium auf Anfrage der Kleinen Zeitung heißt. Die 3-G bröckeln und dürften ab Oktober nicht mehr in der jetzigen Form gelten. Es scheint klar, dass sich die Zutrittsregeln massiv verschärfen werden. Zunächst dürfte das Genesene ohne Impfung betreffen: Letztere bewirke „Schutz vor Infektion als auch nachweislich eine Verringerung der Transmissionsrate im Falle einer Infektion“. Die unergiebige Studienlage über Genesene würde hingegen kaum eine Aussage über die Ansteckungsgefahr bei neuerlicher Infektion erlauben.
Zudem sei bei Genesenen die Immunantwort abhängig vom Zeitpunkt der Infektion, der Schwere der Erkrankung und der Virusvariante – „das sollte jedenfalls durch eine Impfung abgesichert werden“. Damit könnte der Genesenen-Status fallen. Kommt es zur 2-G-Regel, dürften neben der vollständigen Impfung vor allem die PCR-Tests Bestand haben: „Sie haben im Gegensatz zu Antigentests eine sehr hohe Sensitivität und Zuverlässigkeit“, betont man im Mückstein-Büro. Denn damit sei die Wahrscheinlichkeit verringert, „dass eine Person mit zum Testzeitpunkt nicht nachweisbarer Infektion innerhalb der Gültigkeitsdauer infektiös wird“. Zudem sollen Genesene mit einer Teilimpfung weiterhin als vollständig immunisiert gelten.
Länder dürften Maßnahmen verschärfen
Zu den Bestrebungen aus Wien und der Steiermark wollte man sich im Ministerium nicht weiter äußern. Klar ist aber: Rechtlich dürften die Bundesländer eine solche Regelung alleine einführen, wie der Grazer Verfassungsrechtler Christoph Bezemek kürzlich bekräftigte. Demnach dürfen die Länder die geltenden Bundesmaßnahmen verschärfen, nicht aber lockern.
Einfach wird das nicht, denn der Gegenwind ist enorm. Viele Gastronomie-, Kultur- und Sportbetriebe sowie Kammervertreter haben sich gestern gegen eine weitere Beschneidung ausgesprochen. Außerdem hat der Wiener Rechtsanwalt Florian HöllwarthWiderstand angekündigt, falls es für Ungeimpfte in den angedachten Bereichen zu Einschränkungen kommen sollte: „Wir sehen das bereits breite Ansinnen in der Politik, als massive Verletzung der Grundrechte“, so der Jurist. Im Fall des Falles werde er umgehend den Verfassungsgerichtshof mit der Causa befassen.