E-Scooter prägen inzwischen vielerorts das Straßenbild. Seit 2019 gelten österreichweit einheitliche Regelungen zu ihrer Nutzung. Bereits damals nahm das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) die Fortbewegung von E-Scooter-Fahrern genauer unter die Lupe. In einer aktuellen Vergleichsstudie wurde nun erhoben, wie gut sich das Verkehrsmittel E-Scooter inzwischen in den öffentlichen Straßenverkehr integriert hat. Schwerpunkt dieser Erhebung war die Vor-Ort-Beobachtung von E-Scooter-Fahrern sowie die Erhebung von abgestellten E-Scootern im öffentlichen Straßenraum.
Beobachtungen von 738 E-Scooter Fahrern in Wien, Linz, Klagenfurt und Innsbruck zeigten folgende Ergebnisse:
15 Prozent der beobachteten E-Scooter-Fahrer fuhren verbotenerweise auf dem Gehsteig. Der Anteil der Gehsteigfahrten ist somit insgesamt zwar zurückgegangen (2019: 34 Prozent), jedoch immer noch deutlich zu hoch. Vor allem wenn keine Radinfrastruktur vorhanden ist, rollen viele E-Scooter Fahrer gesetzeswidrig auf dem Gehsteig (2021: 43 Prozent, 2019: 49 Prozent). Bei Vorhandensein eines Radweges benutzen hingegen nur 9 Prozent (2019: 23 Prozent) der E-Scooter-Fahrer den Gehsteig. „Das Vorhandensein einer sicheren Radinfrastruktur ist auch für E-Scooter Fahrer essenziell – idealerweise in Form eigener Radfahranlagen oder einer Reduktion der Kfz-Geschwindigkeiten auf maximal 30 km/h,“ so Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KfV.
Nur eine Minderheit der E-Scooter Fahrer (zwei Prozent) gibt das verpflichtende Handzeichen zur Anzeige einer Fahrtrichtungsänderung (2019: ein Prozent). Die Helmtragequote ist nach wie vor gering und liegt aktuell bei zwei Prozent (2019: drei Prozent).
In zwei Prozent aller Fälle wurde entgegen den geltenden Regeln eine weitere Person auf dem E-Scooter transportiert (2019: drei Prozent).
Scooter als Stolperfalle
Das ungeordnete Abstellen von E-Scootern ist nicht nur ärgerlich, schlecht geparkt können E-Scooter schnell zur Stolperfalle werden. „Unsere Begehungen haben ergeben, dass mehr als die Hälfte aller E-Scooter (54 Prozent) im städtischen Bereich auf Gehsteigen abgestellt werden. Das ist zwar grundsätzlich möglich – allerdings waren 20 Prozent davon auf schmalen Gehsteigen abgestellt, wo das Abstellen lt. StVO verboten ist. Rund jeder zehnte E-Scooter (10 Prozent) stellte zudem eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer dar – besonders für seh- und gehbehinderte Personen sind Hindernisse dieser Art ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko. Hier ist mehr Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer untereinander gefragt“, so Robatsch.