An den österreichischen Flughäfen gilt seit heute, Dienstag, dass Reiserückkehrer und Urlauber aus den Niederlanden, aus Spanien oder Zypern bei ihrer Ankunft den Nachweis über ihre Vollimmunisierung bzw. ein negatives PCR-Testergebnis mitführen müssen. Die ersten von dieser Maßnahme betroffenen Verbindungen in Wien-Schwechat waren in der Früh die Kurse OS 836 aus Larnaca, FR 7363 aus Barcelona und OS 378 aus Amsterdam.
Reisende ohne entsprechende Nachweise müssen sich registrieren und am Airport "unverzüglich" einen PCR-Test nachholen, sieht die in der Nacht auf Donnerstag veröffentlichte Novelle der Einreiseverordnung vor. Auf dem Flughafen Wien besteht diese Möglichkeit unmittelbar im Office Park 3, wo sich das Health Center befindet. Vorweg: Das Passagieraufkommen dort ist am Dienstagvormittag sehr gering gewesen.
Der Flughafen Wien gehe davon aus, dass maximal fünf Prozent aller ankommenden Reisenden betroffen sein werden, also zum PCR-Test müssten, sagte Sprecher Peter Kleemann zur APA. Beim Larnaca-Flug Dienstagfrüh seien es zwei bis drei Passagiere gewesen, bei den Kursen aus Barcelona und Amsterdam nur einige mehr. "Der Andrang im Health Center hält sich in Grenzen", so Kleemann. Im Laufe des Tages wurden seinen Angaben zufolge insgesamt 24 Flüge aus den Niederlanden, aus Spanien und Zypern in Wien erwartet.
Kritik an neuer Verordnung
Wenig überraschend stößt die neue Einreiseverordnung nicht auf ungeteilte Zustimmung. Sie sei ohnedies bereits einmal geimpft und trage immer einen Mund-Nasen-Schutz, argumentierte eine Passagierin am Gepäckband. Ein Antigentest müsste auch reichen, meinte eine andere.
Wer bei der Ankunft über keinen entsprechenden Nachweis verfügt, erhält Kleemann zufolge bei der Einreisekontrolle eine Bestätigung der Behörde, dass ein PCR-Test zu machen ist. Inkludiert ist laut dem Sprecher ein Gutschein, damit die Untersuchung kostenlos erfolgt. Üblicherweise sind dafür auf dem Flughafen Wien 69 Euro zu berappen.
Hohe Strafen drohen
Personen, die den PCR-Test verweigern, droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit einer Strafhöhe bis zu 1.450 Euro. Der Grund, warum man die Untersuchungen nur an Flughäfen vorschreibe, sei die Administrierbarkeit. Es wäre einfach zu schwierig, alle Grenzübergänge mit PCR-Tests auszustatten, argumentierte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) vergangene Woche.