Schon seit dem Zeitpunkt als die ersten Covid-19-Schutzimpfungen zugelassen wurden, wurde die Notwendigkeit einer Impfpflicht und auch deren mögliche rechtliche Grundlage  diskutiert. Im Mittelpunkt dieser Debatte standen meist Personen im Gesundheits- und Bildungswesen. Unlängst sprach der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) von einer Bereitschaft für Alleingänge, um zumindest eine landesinterne Regelung in der Steiermark festzulegen. Man sehe sich aber bei der Thematik der Impfpflicht schon einen Schritt weiter. Durch eine seit 1. August in Kraft getretene Regelung wurde bereits eine Bevorzugung von Geimpften bei der Aufnahme in den Landesdienst umgesetzt.

Zum Thema Impfpflicht verwies er auf die Notwendigkeit österreichweiter Lösungsansätze: "Ich halte eine bundeseinheitliche Lösung für sinnvoll, denn das Virus kennt keine Grenzen." Damit ist Schützenhöfer nicht alleine: Eine Recherche der Kleinen Zeitung ergab, dass sechs von neun Bundesländern für eine österreichweit einheitliche Lösung wären. Vorarlberg und Burgenland äußern sich nicht konkret bei diesem Thema, Wien hat hingegen klare Vorstellungen.

Eigene Lösungen in Wien, Burgenland und Vorarlberg

In der Bundeshauptstadt betrachtet man bundesweite Regelungen bezüglicher einer Impfpflicht für Personen in bestimmten Berufsgruppen weiterhin als nicht notwendig. Selbst hat man die Covid-19-Schutzimpfung zur Voraussetzung für neues Personal im Gesundheits- und Sozialbereich definiert. Abseits dessen spreche man sich weder für eine allgemeine Impfpflicht noch eine für bestimmte Berufsgruppen aus, wie das Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) mitteilte.

Im Burgenland äußert sich nicht konkret zu österreichweiten Lösungen, will aber weiterhin auf die hohe Impfbereitschaft der allgemeinen Bevölkerung setzen, wie ein Sprecher der Stabsabteilung für Öffentlichkeitsarbeit betonte. Er verwies gleichsam auf die Durchimpfungsrate von 66 Prozent innerhalb der impfbaren Bevölkerung. Seit Mai 2021 ist jedoch die Covid-19-Schutzimpfung Teil des Immunitätsnachweises, welchen neue Mitarbeiter im patientennahen Bereich von Krankenanstalten vorweisen müssen. Personen in bestehenden Dienstverhältnissen betrifft diese Regelung nicht.

In Vorarlberg wird es laut Landespressestelle eine Impfpflicht in Spitälern geben. Landesregierung und Vorarlberger Gemeindeverband empfehlen darüber hinaus das Verlangen eines Impfnachweis bei Neueinstellungen im Gesundheits-, Pflege und Sozialbereich ab September. „In den Vorarlberger Landeskrankenhäusern, wo das Land Träger ist, wird diese Empfehlung jedenfalls umgesetzt“, so Landesrätin Martina Rüscher (ÖVP). Zu bundesweiten Maßnahmen äußerte man sich nicht.

Wunsch nach bundesweiten Regelungen

In den anderen Bundesländern zeigt sich Einigkeit gegenüber der Forderung nach einer bundesweiten Impfpflicht. Zur anhaltenden Debatte einer möglichen Impfpflicht erklärte der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP): „Ich habe bereits mehrfach betont, dass ich gegen eine generelle Impflicht bin. Was prinzipielle Regelungen hierzu betrifft, ist es aber sicherlich sinnvoll, dass diese österreichweit getroffen werden.“ In Salzburg spricht sich Gesundheitsreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (ÖVP) weiterhin für eine gemeinsame Vorgehensweise aus, wie sein Büro bestätigt. Oberösterreich, Niederösterreich, und Kärnten vertreten ähnliche Meinungen.