Der Schuldspruch gegen einen 57-jährigen Arzt aus dem Salzkammergut, der 109 Buben sexuell missbraucht hat,ist rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes zurückgewiesen. Nun muss das Oberlandesgericht Linz über die Berufungen von Verteidigung und Anklage zur Strafe entscheiden.
Der Mediziner war vergangenes Jahr zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Zudem wurde ein Haus des Arztes, wo Missbrauchshandlungen stattgefunden haben, konfisziert. Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Als Arzt darf er nicht mehr arbeiten.
Ein großer Teil der Taten fand in der Ordination statt. Sehr oft ging es etwa um Untersuchungsmethoden, die laut einem Sachverständigen medizinisch nicht indiziert waren, oder um die Anleitung zur Masturbation. Rund 30 Fälle spielten sich aber auch außerhalb der Ordination ab. Mehr als ein Drittel der Opfer waren unter 14 Jahre alt.
Der 57-Jährige war wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von
Unmündigen, wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs
eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellung
Minderjähriger und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften schuldig
gesprochen worden.