Nach einem Kohlenmonoxid-Unfall am Montag auf einem Bauernhof in der Mühlviertler Gemeinde Lasberg (Bezirk Freistadt) sind zwei Kinder - laut Polizei zwei und fünf Jahre alt - gestorben. Die Polizei Oberösterreich bestätigte der APA entsprechende Medienberichte. Über den Zustand der Mutter, die wie die beiden Buben reanimiert worden war, war vorerst nichts bekannt.
Die zwei Buben und ihre 32-jährige Mutter waren am Montag reglos gefunden worden. Sie wurden reanimiert und in Spitäler nach Graz und Regensburg geflogen. Offenbar dürfte nach dem Betanken des Notstromaggregats vergessen worden sein zu lüften. Die giftigen Dämpfe haben die drei eingeatmet, informierte die Polizei OÖ.
Gasaustritt durch Notstromaggregat
Ein Unwetter hatte Sonntagabend im unteren Mühlviertel zu Stromausfällen geführt. Der Ehemann und Vater nahm daher am Montag gegen 5.30 Uhr das Notstromaggregat in Betrieb und ging zur Arbeit. Gegen 8.00 Uhr kam dann ein Nachbar, um das Gerät zu betanken, schilderte die Polizei. Allerdings wurde nach dem Tanken der Kellerraum nicht durchgelüftet, so dass die giftigen Gase nicht abziehen konnten.
Als später die Mutter mit ihren beiden Kindern nach unten ging, atmeten sie das Kohlenmonoxid ein und wurden sofort bewusstlos. Nachdem die gehbehinderte Großmutter, die ebenfalls auf dem Bauernhof wohnt, ihre Enkel und die Schwiegertochter nicht hörte, rief sie die Tochter an. Gemeinsam mit ihrem Freund kam sie zum Nachschauen. Beide fanden die Schwerverletzten im Keller und brachten sie ins Freie.
Nach der Reanimation wurden die Kleinkinder in eine Klinik nach Graz geflogen, die Mutter kam nach Regensburg. Sie wurden mit Hubschraubern transportiert, weil diese über Druckkammern verfügen, hieß es beim Roten Kreuz. Der Zustand aller drei war kritisch. Die Kinder überlebten nicht.
Die Polizei hat das Notstromaggregat sichergestellt. Es soll geprüft werden, ob ein technisches Gebrechen vorlag. Die Staatsanwaltschaft Linz hat Ermittlungen aufgenommen. "Wir sehen uns jetzt einmal den Sachverhalt an und überprüfen, ob jemand fahrlässig gehandelt hat", so Sprecher Philip Christl. Als möglicher Tatbestand käme wohl fahrlässige Tötung infrage.