Entsprechende Medienberichte bestätigte am Freitag die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek. Ein vorgeblich 16-Jähriger sei einem Gutachten zufolge "mindestens 18, möglicherweise 20 Jahre alt", sagte Bussek.
Er werde jedenfalls nicht mehr als Jugendlicher, sondern nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) als junger Erwachsener (Personen im Alter zwischen 18 und 21, Anm.) geführt, erläuterte die Behördensprecherin. Gegen den Burschen afghanischer Abstammung wird - ebenso wie gegen zwei inhaftierte Landsmänner im Alter von 18 und 23 Jahren sowie einen flüchtigen 22-jährigen Afghanen - wegen Vergewaltigung mit Todesfolge ermittelt. Der Strafrahmen sieht für junge Erwachsene bis zu 20 Jahre, für Erwachsene zehn bis 20 Jahre oder lebenslang vor.
Bei dem vorgeblich 16-Jährigen sowie dem 18-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft wegen Zweifeln an ihren Geburtsdaten Altersfeststellungsgutachten einholen lassen. Beim 18-Jährigen, der an der Wohnadresse gemeldet war, wo die 13-Jährige eine Überdosis Ecstasy verabreicht bekommen haben soll und dann mehrfach missbraucht worden sein soll, fand der Gutachter keine Zweifel an dessen Altersangaben. Demgegenüber kam der Sachverständige beim angeblich jüngsten Verdächtigen zum Schluss, "dass er definitiv kein Jugendlicher ist", wie Bussek im Gespräch mit der APA erläuterte.
Was den aktuellen Ermittlungsstand betrifft, gibt es nichts Neues. Die Anklagebehörde wartet nach wie vor auf das schriftliche Obduktionsgutachten, von dem man sich Aufklärung über die genauen Umstände erhofft, die zum Tod des Mädchens geführt haben. Der gesuchte vierte Verdächtige befindet sich nach wie vor auf der Flucht.