Wie teuer werden künftig die Mindeststrafen bei Geschwindigkeitsübertretungen sein?

Die Strafen werden von 70 auf 150 Euro bei einer Überschreitung des Tempolimits von über 30 km/h, von 150 auf 300 Euro bei mehr als 40 km/h Überschreitung im Ortsgebiet und 50 km/h Überschreitung im Freiland erhöht. Außerdem kommt es zu einer Anhebung der Höchststrafen von 2180 Euro auf 5000 Euro.

Ändert sich mit dem "Raserpaket" künftig auch etwas beim Führerscheinentzug?

Die Mindestentzugsdauer wird verdoppelt - bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h und im Freilandgebiet um mehr als 50 km/h auf ein Monat. Das gilt ebenfalls bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Wiederholungsfall auf drei Monate.

Dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) ist das viel zu wenig: "Damit kann immer noch 95 km/h im Ortsgebiet gefahren werden, ohne das der Führerschein weg ist", sagt Experte Klaus Robatsch. In der Schweiz sei der Schein schon bei 76 km/h in der 50er-Zone für mindestens drei Monate weg: "Wir wissen, dass der Führerscheinentzug das stärkste Instrument ist; viel stärker als Geldstrafen. Das Beispiel Schweiz zeigt, dass dadurch tödliche Unfälle verhindert werden können."

Was ändert sich gesetzlich bei den "illegalen Straßenrennen", die immer öfter in Österreich für gefährliche Situationen und auch Unfälle sorgen?

Die Beteiligung an illegalen Straßenrennen gilt künftig als Delikt. Im Rahmen des Maßnahmenpakets werden neben Überschreitungen ab 80 km/h im Ortsgebiet und ab 90 km/h im Freiland auch „illegale Straßenrennen“ in die Aufzählung der sogenannten „besonders gefährlichen Verhältnisse“ in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen.

Martin Hoffer, Verkehrsjurist des Öamtc, begrüßt die neue Regelung: "Rechtlich kann man da nicht viel mehr machen. Es liegt jetzt aber an der Exekutive Präsenz auf diesen Strecken zu zeigen." 

Künftig ist eine Nachschulung bei allen Delikten ‚unter besonders gefährlichen Verhältnissen‘ zwingend erforderlich, im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren zudem ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Untersuchung.

Sanktioniert wird künftig auch die Beteiligung von Kfz-Lenkern an solchen „illegalen Straßenrennen“, beispielsweise durch Abschirmen der "Rennfahrzeuge", und nicht nur die unmittelbaren Rennteilnehmer selbst.

Darf das Auto bei "extremer Raserei" künftig beschlagnahmt werden? Eine derartige Absicht war bekanntlich im Frühjahr publik geworden.

Die rechtliche Frage der Abnahme von Fahrzeugen, mit denen man in eigen Ländern bereits gute Erfolge erziele, werde noch geprüft, so Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne). Sie hofft, dass sie dem Parlament bis Jahresende dazu Lösungen vorlegen kann. Dann soll der zweite Teil des Raserpakets beschlossen werden. KfV-Experte Robatsch würde es begrüßen, wenn Autos beschlagnahmt werden: "Bei besonders schweren und gefährlichen Fällen ist das sicher sinnvoll. In Italien und der Schweiz gibt es das ja bereits." Öamtc-Jurist Hoffer sieht hier noch viele offene Fragen: "Es gibt da ja eine große Bandbreite: In Italien wird das Auto zum Beispiel nur beschlagnahmt, wenn der Besitzer damit zu schnell unterwegs war, nicht, wenn jemand anderes damit gefahren ist. Da ist juristisch einiges zu klären."

Welche angekündigten Maßnahmen werden vorerst nicht durchgesetzt?

Neben der Beschlagnahme des Fahrzeugs, die erst rechtlich geprüft werden muss, wird der Führerschein weiterhin erst ab einer Überschreitung des Tempolimits von 40 km/h abgenommen. Diskutiert wurde auch eine Senkung der Grenzwerte für Führerscheinnahmen um zehn km/h. Auch die ebenfalls vorgesehene Aufnahme von Rasen ins Vormerksystem kommt vorerst nicht. Stattdessen wird eine sogenannte zentrale Verwaltungsstrafevidenz eingeführt. Damit sollen Wiederholungstäter künftig als solche erkannt und können höher bestraft werden.

Wann tritt das Raserpaket in Kraft?

Die Maßnahmen gegen Schnellfahren haben am 1. Juli den Verkehrsauschuss mit Stimmenmehrheit passiert - nur die FPÖ ging nicht mit. Bei der Nationalratssitzung am 8. Juli und damit noch vor der Sommerpause des Parlaments soll es beschlossen werden. Damit kann es mit 1. September in Kraft treten.

Wie urteilen Experten über das Paket?

KfV-Experte Robatsch spricht von einem "Weg in die richtige Richtung": "Aber es wurden noch zu wenige Schritte gesetzt." Auch die nun höheren Strafen würden im europäischen Vergleich immer noch im unteren Drittel liegen. Das würden auch die Unfallzahlen zeigen: "In der Schweiz gibt es um die Hälfte weniger Verkehrstote als bei uns." Zudem brauche es einen bundesweit einheitlichen Strafkatalog. Das findet auch Öamtc-Jurist Hoffer. Für ihn hat das Paket ebenfalls die richtigen Ansätze. Es sei gut, dass hier klar auf Raser abgezielt werde.

Was sagt die Politik?

(Fast alle) Fraktionen sind sich selten einig: Das Raserpaket sei ein wichtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit. Die SPÖ verlangt noch mehr Maßnahmen gegen illegale Straßenrennen. Solchen Rasern sollten die Autos weggenommen werden können. Die Neos schlagen vor, bei Strafen das Prinzip der Tagsätze anzuwenden. Damit würde die Treffsicherheit der Strafen erhöht. Eine "ungleiche Gewichtung" sieht die FPÖ: Die Geldstrafen würden bei den eher geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen massiv erhöht werden.Die Abgeordneten der FPÖ hatten im Verkehrsausschuss auch gegen das Paket gestimmt.

Die Grünen spendeten dem Paket ihrer Ministerin natürlich großen Beifall: "Unsere Straßen sind keine Renn- und Teststrecken für Testosteron-triefende Tempobolzer", sagt Verkehrssprecher Hermann Weratschnig zu den Strafen für illegale Straßenrennen.