Warum wurden die verdächtigen Asylwerber im Fall um die getötete 13-Jährige nicht schon lange vor der Tat abgeschoben? Das versuchte Armin Wolf am Montagabend in der ZIB2 von Gernot Maier zu erfahren. Für den Leiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) war klar: Seine Behörde sei nicht schuld. "Die Verantwortung liegt bei der unabhängigen Justiz". Sie hätte schneller entscheiden müssen. Das BFA hatte drei der vier Tatverdächtigen den Aufenthaltstitel aberkannt, doch die hatten Beschwerde eingelegt. Das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht zog sich sehr lange.
"Warum haben sie sich nicht beschwert? Sie hätten Fristsetzungsanträge stellen können", wollte Wolf wissen. Maier wiegelte ab, solche Anträge stelle man nur vereinzelt und das hieße auch noch nicht, dass schneller entschieden worden wäre: "Wir müssen die Verantwortung lassen, wo sie ist. Die Justiz muss innerhalb der bestehenden Frist entscheiden." Es wäre merkwürdig, wenn das BFA als erste Instanz die zweite Instanz, also das Bundesverwaltungsgericht, kontrollieren würde: "Das ist eine Rollenverkehrung."
Wolf ließ nicht locker, die gegenseitige Schuldzuweisung der Behörden würde keiner verstehen. Doch Maier blieb bei seiner Argumentation: "Es gibt eine klare Verantwortung: Das Verfahren liegt bei der zweiten Instanz, da hat die erste Instanz keine Entscheidung mehr darüber. Wir sind da nur Passagier." Man haben das Verwaltungsgericht über die Straffälligkeit der Asylwerber informiert: "Ich muss mich darauf verlassen, dass die zweite Instanz diese Informationen verwertet und ihrer Entscheidungspflicht nachkommt."
Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon zuvor auf die Vorwürfe reagiert, als sie laut wurden. Man bestreite die Verzögerung grundsätzlich auch gar nicht: Man sei mit einem Überhang an Verfahren konfrontiert, weshalb nicht alle fristgerecht entschieden werden könnten, bekräftigte ein Sprecher am Montag.
"Dunkelziffern sind in der Regel sehr dunkel"
Wie viele ähnliche solcher Fälle es noch gebe, wollte Wolf schließlich noch wissen: Also wie viele straffällige Asylwerber immer noch in Österreich sind, obwohl sie das Land hätten verlassen müssen. Auch darauf erhielt Wolf keine zufriedenstellende Antwort: "Es gibt eine große Dunkelziffer, welche Personen noch da sind, die abgeschoben werden müssten", sagte Maier. Wolf: "Sie wissen also gar nicht, wie viele es sind." Lapidare Antwort: "Dunkelziffern sind in der Regel sehr dunkel." Und weiter: "Wenn sie eigenständig ausreisen, haben die Betroffenen keine Pflicht sich bei uns zu melden. Wir sehen das nur, wenn jemand von der Exekutive in Österreich aufgegriffen wird und sein Status überprüft wird."