Von häuslicher Gewalt betroffene Kinder werden allzu oft von den Behörden im Stich gelassen. Diese Kritik erheben der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und die Allianz Gewaltfrei leben - auch als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall der Tötung eines Achtjährigen durch seinen Vater im Jahr 2012 in Niederösterreich, das der Republik keine Verfehlung bescheinigt.
Der kleine Bub "hätte geschützt werden können, wenn die Morddrohung (die sich gegen Mutter und Kinder richtete, Anm.) ernst genommen worden wäre", sagte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Der EGMR könne aber nur den damaligen Wissensstand beurteilen. "Heute wissen wir mehr" über den Zusammenhang von Misshandlungen und Bedrohungen von Müttern und der Gefährdung ihrer Kinder, betonte die Expertin. Deren Schutz müsse verbessert werden, egal ob sie selbst Opfer oder als Zeuginnen und Zeugen indirekt betroffen sind.
"Es ist wichtig, dass wir nicht die gleichen Fehler weitermachen", appellierte Logar im Hinblick auf den Fall aus 2012. Die Behörden müssten "eher den 'worst case' annehmen" als davon auszugehen, ein Gefährder oder eine Gefährderin "hat es schon nicht so gemeint". Das Kindeswohl müsse in jedem Verfahrensstadium geprüft werden, das sei jetzt bei Weitem nicht der Fall. "Mütter sollen ihre Kinder schützen, werden aber selber an den Rand des Möglichen gebracht", kritisierte die Expertin. "Kinder können nicht davonlaufen", würden aber mitunter sogar gezwungen, Kontakt zu gewalttätigen Elternteilen zu halten.
Konkrete Forderungen
Seit dem Kindschaftsänderungsgesetz 2013 beschränkten sich viele zuständige Stellen auf das Recht des Kindes auf beide Eltern. "Es wird vergessen auf das Recht auf liebende Elternteile und auf ein gewaltfreies Leben", kritisierte AÖF-Geschäftsführerin Maria Rösslhumer. "Gewaltausübende Elternteile werden unter diesem Deckmantel geschützt." Die Kinder- und Jugendhilfen würden Täter zu wenig oft zur Verantwortung ziehen. Stattdessen würden die Kinder "bestraft", nämlich aus der Familie genommen und in Pflege gegeben. Behörden gehörten besser geschult und für Täterstrategien sensibilisiert. "Psychische Gewalt wird überhaupt nicht geahndet und sogar lächerlich gemacht", berichtete Andrea Czak, Obfrau des Vereins Feministische Alleinerzieherinnen (FEM.A).
Die Expertinnen erhoben weitere Forderungen: So sollten alle Kinder, ob direkt betroffen oder nicht, in die Gefahreneinschätzung einbezogen werden. Bei Gewalt sollten die Familiengerichte umgehend und gesetzlich vorgeschrieben von Amts wegen prüfen müssen, ob Gefahr besteht und Besuchsrechte eingeschränkt oder aufgehoben werden sollten. Derzeit müsse sich der betroffene Elternteil, meist Frauen, mit Anträgen wehren, das dauere oft Monate. Der Vater, der den Achtjährigen in dessen Schule in St. Pölten Schussverletzungen zufügte, denen der Bub zwei Tage später erlag, hatte laut diesen Angaben das volle Obsorgerecht.
"Arbeiten im Notstand"
Weiters sollten polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbote auch für die Kinder gelten und Gefährder nicht mehr unbehelligt vor Schule oder Kindergarten stehen können. Derzeit dürfen sich mit einem Annäherungsverbot Belegte dort nur dem Kind nicht nähern. Und vor allem müssten Morddrohungen auch gegen Kinder immer ernst genommen und nicht wie im St. Pöltner Fall "überhört" werden. Die Hilfsangebote gehörten zudem familienfreundlich gestaltet. Derzeit müssten Gewaltbetroffene "bis zu 15 Anträge in den ersten zwei Wochen" nach der Tat bewältigten.
Zu den im Mai angekündigten Mitteln aus dem Gewaltschutzpaket hieß es: "Wir warten auf konkrete Nachricht der Regierung und arbeiten weiter im Notstand."
Den Behörden sei kein Versäumnis hinsichtlich der Verpflichtungen aus Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Leben) nachzuweisen, so der EGMR in dem kürzlich publik gewordenen Urteil. Der Bub war am 25. Mai 2012 von seinem Vater aus dem Unterricht geholt und in der Garderobe in den Kopf geschossen worden. Der Beschuldigte verübte kurz nach der Bluttat Selbstmord. Die Causa wurde von der Mutter des Kindes an den EGMR in Straßburg herangetragen. Der Gerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Behörden eine eigenständige, proaktive und umfassende Risikobewertung hinsichtlich der möglichen Ausübung von Gewalt vorgenommen hatten, aufgrund derer ein polizeiliches Betretungsverbot für die Wohnung erlassen worden war.