Nachdem es bei der Verhütungsspirale des spanischen Herstellers Eurogine vermehrt zu Brüchen der Seitenarme gekommen ist, hat der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV) eine Sammelklage initiiert, an der sich hierzulande mehr als 600 Frauen beteiligen. Die Aktion wurde bereits auf Deutschland und Schweiz ausgeweitet. Wie VSV-Obmann Peter Kolba am Freitag bekannt gab, gibt es nun auch Amtshaftungsklagen gegen die Republik.
Aufgrund der Komplikationen mussten diese Bruchstücke operativ entfernt werden, Schmerzen und Mehrkosten waren die Folge, in einigen Fällen kam es auch zu ungewollten Schwangerschaften. Erste Musterprozesse sind bereits anhängig. "Seit kurzem kommt aber ein weiterer Anspruchsgegner hinzu: die Republik Österreich aufgrund von Amtshaftung", so Kolba.
Warnung erst nach zwei Jahren
Die Bundesagentur für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) habe nämlich fast zwei Jahre gebraucht, bis sie - nach Verständigung durch den Hersteller im Jahr 2018 – erst im Herbst 2020 erstmals auf ihrer Webseite vor den Materialfehlern gewarnt hätten. Zuvor hielt man laut VSV Rückrufe des Herstellers selbst für ausreichend. Doch der Hersteller kannte weder die Frauen noch deren Fachärzte und konnte daher keinesfalls zielgenau warnen. Das wäre Aufgabe der BASG gewesen, meinen die Verbraucherschützer. Für diese Unterlassung werde die Republik Österreich zu haften haben.
Die BASG habe auch die Auskunft darüber verweigert, wie viele geschädigte Frauen sich bei ihr gemeldet haben, weil man dazu nicht autorisiert sei. "Damit macht die BASG jedoch dem Hersteller Eurogine faktisch die Mauer, weil Eurogine damit argumentiert, dass nur wenige Schadensfälle bekannt seien," betonte Kolba. Es gebe keine taugliche gesetzliche Grundlage, diese Auskunft zu verweigern.