Die Regierung hat ihren nach dem Terroranschlag vom 2. November angekündigten Entschädigungsfonds auch nach einmal halben Jahr noch nicht eingerichtet. Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) meinte dazu vor dem Ministerrat nur, man sei "in der Endabstimmung". Auch Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wollte nach der Regierungssitzung keine Details nennen. Bisher wurden 92.000 Euro an die Opfer ausgezahlt. Hinterbliebene haben bereits Klagen gegen die Republik angekündigt.
Bei dem islamistisch motivierten Terroranschlag in der Wiener Innenstadt am 2. November hat ein nordmazedonisch-österreichischer Doppelstaatsbürger vier Personen getötet und mehr als 20 Personen teils schwer verletzt, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Nach dem Attentat wurden schwere Behördenfehler bekannt. So hatte der Verfassungsschutz Information über einen versuchten Munitionskauf des späteren Attentäters in der Slowakei nicht an die Justiz weitergegeben. Dabei war der einschlägig vorbestrafte Mann nur unter Auflagen frei und hätte nach dem gescheiterten Munitionskauf wieder inhaftiert werden können. Eine Untersuchungskommission unter Vorsitz der Wiener Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes hatte im Februar weitere Mängel aufgezeigt.
Die bisherigen Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene und Verletzte sind allerdings gering ausgefallen. Wie das Sozialministerium auf APA-Anfrage sagte, sind laut Verbrechensopfergesetz nur Zahlungen zwischen 2.000 und 12.000 Euro möglich. Bisher gab es den Angaben zufolge 69 Anträge, davon wurden 63 bewilligt (davon 34 Mal Schmerzensgeld). Ausgezahlt wurden demnach 92.000 Euro.
Das Sozialministerium betonte am Mittwoch, "dass damit allein nicht das Auslangen gefunden werden kann, um das Leid der Opfer in ausreichendem Ausmaß auch finanziell zu lindern". Daher werde nun an einer neuen Regelung gearbeitet. Details nannte eine Sprecherin von Minister Mückstein nicht und betonte, es würden verschiedene Optionen auf Umsetzbarkeit geprüft.
Die Mutter einer am 2. November getöteten jungen Frau, hat die Republik bereits auf 125.000 Euro geklagt, davon 80.000 Euro Schmerzensgeld. Der Anwalt der Republik, Wolfgang Peschorn, hatte eine höhere Entschädigung auf Basis der jetzigen Rechtslage zuletzt allerdings abgelehnt. Nach seiner Darstellung wäre eine höhere Entschädigungszahlung "gesetzwidrig", so der Chef der Finanzprokuratur am vorigen Freitag in der "ZiB 2" des ORF. Ob er diese Einschätzung teilt, wollte Finanzminister Blümel am Mittwoch nicht beantworten. Er kenne Peschorn als jemanden, der sorgfältig formuliere. "Ich habe da größtes Vertrauen", sagte Blümel.