Ralf H., einer der beiden Gründer der Firma HG Pharma, die derzeit in Tirol nach umstrittenen labortechnischen Befundungen von PCR-Tests für medialen und politischen Wirbel sorgt, beschäftigt seit mehr als zehn Jahren die Gerichte. In Sommer 2019 wurde der Facharzt für Urologie und Andrologie vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen versuchter Abgabenhinterziehung verurteilt.
Der APA vorliegenden Gerichtsunterlagen zufolge wurde vom Landesgericht Innsbruck im Herbst 2010 ein Insolvenzverfahren über den damals in finanzielle Turbulenzen geratenen H. eröffnet. Ein Sanierungsplan wurde erstellt und im September 2012 abgeschlossen, wobei sich die angemeldeten Forderungen auf 1,11 Mio. Euro beliefen. Nachdem er wieder auf die Beine gekommen war, widmete er sich eigenen Angaben zufolge der Forschung im Bereich biochemischer Therapieformen zur Systemregeneration und seiner Praxis für Urologie und Andrologie.
Im August 2019 wurde H. in Wien wegen versuchter Abgabenhinterziehung zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro oder zwei Monaten Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Im Oktober des Vorjahrs erhob dann die Staatsanwaltschaft Wien gegen den 56-Jährigen Anklage wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, schwerer Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung und schweren Betrugs. Er steht im Verdacht, zwischen 2013 und 2017 fünf Männer, die sich wegen Erektionsproblemen zu ihm in Behandlung begeben hatten, falsch diagnostiziert und gefäßchirurgischer Eingriffe unterzogen zu haben, die nicht dem Stand der Wissenschaft entsprachen und gar nicht nötig gewesen wären. Laut Anklage fügte er damit vier Patienten, denen er ein - tatsächlich nicht vorhandenes - venöses Leck in einer Penisvene diagnostiziert hatte, eine dauerhafte erektile Dysfunktion zu. Der fünfte Mann litt nach der OP laut Anklageschrift an einer "wesentlichen Veränderung seines Penis". Zwei Betroffene nahmen sich im Jänner 2014 bzw. im Mai 2015 das Leben.
Am kommenden Freitag muss sich H. in dieser Sache vor einen Schöffensenat am Wiener Landesgericht verantworten. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. H. hat sich im Ermittlungsverfahren "nicht schuldig" bekannt und versicherte, er habe zutreffende Diagnosen erstellt und in sämtlichen angelasteten Fällen eine weltweit anerkannte, von ihm mitentwickelte Methode zur Behebung von Erektionsproblemen eingesetzt. Die Eingriffe seien auch indiziert gewesen.
Allerdings hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) den 56-Jährigen am 18. November 2020 im Fall eines betroffenen Patienten rechtskräftig zu Schadenersatz in Höhe von 70.000 Euro verurteilt. In dem Urteil, das der APA vorliegt, ist von ärztlicher "Fehlbehandlung" die Rede, dem Arzt wird "rechtswidriges und schuldhaftes Vorgehen" attestiert. Die ausgesprochene finanzielle Wiedergutmachung begründet das OLG folgendermaßen: "Angesichts der starken Beeinträchtigung des Klägers, dem Verlust seines Selbstwertgefühls und der verloren gegangenen Freude am Geschlechtsverkehr erachtet das Berufungsgericht im vorliegenden Fall ein Schmerzensgeld von 70.000 Euro für die vom Kläger vorfallskausal erlittenen und noch zu erleidenden Beschwerdebilder für angemessen."