Ein Universitätsprofessor mit Spezialgebiet Finanzmarktrecht ist am Freitag am Landesgericht Salzburg wegen teils versuchter, gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung in Höhe von 313.000 Euro zu einer teilbedingten Geldstrafe von 300.000 Euro rechtskräftig verurteilt worden. Zwei Drittel der Strafe, also 200.000 Euro, wurde unbedingt ausgesprochen. Der Angeklagte verzichtete auf eine persönliche Teilnahme am Prozess. Zuvor hatte er ein reumütiges Geständnis abgelegt.
Laut Staatsanwaltschaft Salzburg hat der bisher unbescholtene Akademiker im Zeitraum 2010 bis 2016 Einkünfte aus seiner selbstständigen Tätigkeit als Gutachter, Vortragender und Autor nicht oder unvollständig versteuert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm eine Verkürzung der Umsatz- und Einkommenssteuer zulasten des Finanzamtes Salzburg Stadt vor. Zur Verschleierung seiner Einkünfte habe er im Jahr 2017 auch Bankunterlagen gefälscht.
Jobverlust und kinderreiche Familie
Der verheiratete Familienvater lehrte an einer Universität in Österreich von 2009 bis 2014 öffentliches Wirtschaftsrecht. Seit 2016 hat er einen Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht an einer Universität im Ausland inne. Seit zwei Monaten befindet er sich im Krankenstand.
Er bereue die Tat zutiefst und entschuldige sich für sein Verhalten, sagte der Verteidiger zum Vorsitzenden des Schöffensenates. Als Motiv nannte er eine große finanzielle Last des Angeklagten aufgrund einer Haussanierung, Todesfälle in der Familie, den Jobverlust, die Erhaltungskosten für seine kinderreiche Familie und private Probleme.
Aus seiner Lehrtätigkeit bezog der Beschuldigte zuletzt ein Gehalt von 5.000 Euro netto im Monat und aus seiner selbstständigen Tätigkeit 2.000 bis 3.000 Euro. Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant rund zwei Drittel des hinterzogenen Schadensbetrages bereits wiedergutgemacht hat.
Von der verhängten Geldstrafe wurden dem Urteil zufolge 100.000 Euro bedingt unter einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen. Der Vorsitzende erteilte zudem die Weisung, dass der Professor die noch offenen Abgabenschulden binnen eines Jahres dem Finanzamt entrichten muss.