Beschimpfungen, Beleidigungen, Fake-News, Vergewaltigungs- oder Morddrohungen - was im realen Leben, also direkt von Mensch zu Mensch, noch nicht an der Tagesordnung steht, ist im Internet bereits zum Alltag geworden. "Hass im Netz" ist seit Jahren nicht nur ein Schlagwort, sondern ein Fakt, unter dem viele zu leiden haben.
Wie der erst vor wenigen Tagen präsentierte Rassismus-Report der Anti-Rassismus-Initiative "Zara" zeigt, gab es im Coronajahr 2020 einen traurigen Rekord an gemeldeten rassitischen Vorfällen. Allein im Internet haben sich die Meldungen (2148 gingen ein) gegenüber 2019 verdoppelt.
Doch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Damit Betroffene von Hasspostings schneller und effizierter zu ihrem Recht kommen können, gilt ab Donnerstag ein neues Gesetzespaket, das die türkis-grüne Regierung im Dezember beschlossen hat. Ab 1. April müssen große Kommunikationsplattformen wie Facebook oder Instagram einfache Wege zur Löschung rechtswidriger Inhalte anbieten. Sind gemeldete Inhalte offensichtlich rechtswidrig, müssen sie binnen 24 Stunden gelöscht oder gesperrt werden. Ist eine Prüfung nötig, darf diese nicht länger als sieben Tage dauern. Ist ein Nutzer mit dem Vorgehen einer Plattform nicht zufrieden, kann er die dem Bundeskanzleramt unterstellte Regulierungsbehörde KommAustria einschalten. Diese kann bei wiederholten Verstößen bis zu zehn Millionen Euro Strafe verhängen.
Zahlreiche Ausnahmen
Ausnahmen gibt es für Videos auf "Video-Sharing-Plattformen" wie Youtube. Diese sind - ebenso wie Enzyklopädien, Handels- und Bildungsplattformen sowie nicht gewinnorientierte Plattformen - von den neuen Regeln des Kommunikationsplattformen-Gesetzes ausgenommen. Dies deshalb, weil für Videodienste eine eigene EU-Richtlinie greift, derzufolge gegen potenziell illegale Inhalte am Sitz des jeweiligen Unternehmens vorgegangen werden muss.
Doch es gibt auch Kritik. Schon bei Beschluss betonte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim , dass künftig nicht private Großkonzerne entscheiden dürfen, ob ein Beitrag rechtskonform ist oder nicht und damit bestimmen, welcher Beitrag gelöscht wird und welcher nicht. „Es darf keine Privatisierung des Rechts geben. Recht muss staatlich beurteilt werden." Das Problem dabei sei ein Ressourcenproblem: Die Justiz bräuchte zum Vollzug des Hass im Netz-Gesetzes 70 Richter mehr und auch mehr Staatsanwälte.
Die EU-Kommission hatte keine gravierenden Einwände gegen das österreichische Hass-im-Netz-Gesetzespaket erhoben. Sie begrüßte das Ziel der Initiative, gleichzeitig hält sie gemeinsame Maßnahmen auf EU-Ebene jedoch für wirksamer.