Gegen einen 22-Jährigen, der im Juli 2020 im Bezirk Schärding versucht haben soll, seine Ex-Freundin und deren zwei Kinder zu töten, ist am Dienstag in Ried der Prozess wegen Mordversuchs und absichtlich schwerer Körperverletzung eröffnet worden. Motiv der Tat soll Eifersucht nach der Trennung des Paares gewesen sein. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, er habe seine Ex "nur erschrecken" wollen. Am Abend wurde die Verhandlung auf 1. April vertagt.
Wegen eines gemeinsamen Kindes hatte das frühere Paar immer noch Kontakt, weshalb sich der Angeklagte wohl noch Hoffnungen machte. Als er in jener Julinacht allerdings auf dem Handy seiner früheren Lebensgefährtin Hinweise auf eine neue Beziehung gefunden haben soll, dürfte er in Rage geraten sein. Zunächst würgte er offenbar die 26-Jährige im Schlafzimmer bis zur Bewusstlosigkeit, was die Staatsanwaltschaft als absichtlich schwere Körperverletzung sieht. Die anschließenden Taten wertete die Anklagebehörde dann als Mordversuche. Nach dem Würgen der Frau hatte er sich die Kinder - seine zehn Monate alte Tochter und den fünfjährigen Stiefsohn - geschnappt und sie in eine mit Wasser gefüllte Badewanne gesetzt. Danach warf er einen am Strom angesteckten Toaster ins Wasser. Scheinbar wollte er im Zuge dessen Suizid begehen, denn er stellte auch seinen Fuß ins Wasser. Der Fehlerstrom-Schutzschalter unterbrach jedoch den Stromkreis und die drei überlebten.
Der damals noch 21-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft aber nicht vom Vorhaben abgelassen haben, seine Familie auszulöschen: Er ging mit den Kindern ins Schlafzimmer, holte zwei Camping-Gaskartuschen und öffnete das Ventil. Trotz des ausströmenden Gases begann jedoch das Baby so laut zu schreien, dass die Mutter wieder zu sich kam. Der Mann flüchtete darauf mit dem Moped zu seinem einigen Kilometer entfernten Elternhaus. Dort unternahm er anscheinend einen weiteren Selbstmordversuch mit Tabletten. Als er aber wieder aufwachte, verließ er das Haus und kaufte sich eine Tageskarte zum Fischen. Später stellte er sich in Begleitung eines Freundes der Polizei, so die Ausführungen der Staatsanwaltschaft.
Von "untauglichen Mordversuchen" sprach hingegen der Verteidiger. Der Angeklagte meinte auch, keine Tötungsabsichten gehabt zu haben. Er wollte vielmehr seine offenbar untreue Freundin, mit der angeblich noch zusammen war, erschrecken. So habe er sie "nur" bis zu Bewusstlosigkeit gewürgt. Außerdem will der Angeklagte gewusst haben, dass der Schutzschalter fallen werde, wenn er den Toaster ins Badewasser werfe. Daher habe keine Gefahr für die Kinder bestanden, rechtfertigte er sich. Warum er es dennoch getan habe, wollte das Gericht wissen. Als er angeblich Schritte hörte und annahm, die wieder zu Bewusstsein gelangte Frau komme ins Bad, habe er ihr mit dieser Aktion einen Schreck einjagen wollen, lautete die Antwort. Weiters leugnete er auch den inkriminierten Versuch, mit Gas die Familie zu ersticken. Er habe nur eine Flasche aufgedreht und auch die sei nicht mehr voll gewesen, sagte er vor Gericht.
Gutachterin Adelheid Kastner hatte dem 22-Jährigen bereits eine narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, ihn aber für zurechnungsfähig erklärt. Sie wird am Nachmittag ihr Gutachten vor Gericht ausführen. Bei einer Verurteilung drohen dem Mann zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.
Lange Beratungen über eine Reihe neuer Beweisanträge haben das Verfahren am Nachmittag in die Länge gezogen. Der Prozess wurde schließlich auf Donnerstag, 1. April, vertagt.