Die Impfvordrängler in oberösterreichischen Alten-und Pflegeheimen werden nicht gerichtlich belangt. Das hat nun die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis offiziell mitgeteilt, nachdem das schon der Abschlussbericht des Landeskriminalamtes ergeben hatte. Die Einstellung sei aus rechtlichen Gründen erfolgt, erläuterte Staatsanwaltschaftssprecher Alois Ebner in einer Pressemitteilung am Dienstag.
Bürgermeister waren mit übrig gebliebenem Covid-19-Impfstoff in Altersheimen immunisiert worden, bevor sie laut Impfplan an der Reihe gewesen wären. In Eberschwang waren im Jänner so der Bürgermeister, seine beiden Stellvertreter sowie Mitarbeiterinnen einer Arztpraxis immunisiert worden. Ermittelt wurde wegen des Verdachts auf Missbrauchs der Amtsgewalt.
Sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit den durchgeführten Impfungen - von der Bestellung bis zur Verimpfung - seien nicht als Akte der Hoheitsverwaltung zu werten gewesen, sondern fielen in den Bereich der "Privatwirtschaftsverwaltung" der Behörden, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Der Straftatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt sei aber nur bei Akten der Hoheitsverwaltung anwendbar. Gegen sonstige Bestimmungen des Strafgesetzbuches, etwa Bestechung, sei aufgrund der durchgeführten Ermittlungen bei den Vorgängen nicht verstoßen worden.