Die bisherige Option für Test-Verweigerer in Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt, alternativ mit FFP2-Maske zu arbeiten entfällt. Das sieht eine Gesetzesnovelle vor, die vom Gesundheitsministerium Mittwochabend in Begutachtung geschickt wurde. Leichter verordnet werden können durch diese auch Ausgangsbeschränkungen. Die Begutachtung läuft bis 9. März.
Wer gewerbsmäßig Veranstaltungen organisiert und eine Untersagung gemäß Epidemiegesetz missachtet, ist künftig gemäß der Vorlage mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro oder sechs Wochen Haft zu bestrafen. Teilnehmer an verbotenen Events haben bis zu 1.450 Euro abzuliefern. Veranstalter, die keine Bewilligung einholen bzw. Auflagen nicht einhalten, haben mit 3.600 Euro oder vier Wochen Haft zu rechnen.
Vier Personen gelten als "Veranstaltung"
Neu geregelt werden auch die Eingriffsmöglichkeiten bei Zusammenkünften. Wird bisher auf das "Zusammenströmen größerer Menschenmengen" abgestellt, ist künftig von mindestens vier Personen die Rede, die als Veranstaltung gelten. Dies gilt im öffentlichen wie im privaten Bereich, wobei bei letzterem wieder klargestellt wird, dass es daheim zu keinen Kontrollen kommt.
Erleichtert werden sollen Ausgangsbeschränkungen. Diese konnten bisher nur verhängt werden, wenn das Gesundheitssystem zusammenzubrechen drohte oder in "ähnlich gelagerten Notsituationen". Nunmehr sollen kürzere Beschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren bereits dann möglich sein, wenn die Kontaktnachverfolgung aufgrund der unkontrollierten Virusverbreitung nicht mehr aufrechterhalten werden kann.