Die Opferunterstützungs-Einrichtung Weißer Ring und das Innenministerium veranstalten am Montag anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer ein Symposium zum Thema "Zugang zum Recht für Kriminalitätsopfer". Die Online-Veranstaltung, bei der namhafte Referenten Fachvorträge halten werden, dürfte deutlich machen, dass dieser verbesserungswürdig ist.
"In der Praxis erschweren tatsächliche und rechtliche Hürden den Opfern oftmals den Zugang zum Recht", weiß der Präsident des Weißen Rings, Udo Jesionek. Lücken gibt es demnach vor allem bei Normen, die zwar konkrete Handlungsaufträge an Gerichte und Verwaltungsbehörden enthalten, die aber mangels entsprechender Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe nicht durchsetzbar sind. Die Nichtbeachtung dieser Handlungsaufträge erzeugt bei Betroffenen laut Jesionek "eine große Frustration. Das kann, wenn die Zahl dieser Normen überhandnimmt, sogar zu einem Zweifel an der Schutzfunktion des Staates und zu entsprechenden Reaktionen der Bevölkerung führen".
Oftmals würden selbst Opfer von schwerer situativer Gewalt von der Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht nicht über ihr Recht auf Entschädigung und Hilfsleistungen belehrt. Viele gingen damit ihrer Ansprüche verlustig - für Jesionek "ein unhaltbarer Zustand".
Nicht nur Verletzte sind Opfer
Dass der Opferbegriff nicht zu eng gefasst werden darf, veranschaulicht Natascha Smertnig, die Geschäftsführerin des Weißen Rings, am Beispiel des Terror-Anschlags in Wien vom 2. November: "Als Opfer sind aus unserer Sicht ganz klar nicht nur diejenigen zu sehen, die körperliche Verletzungen davontrugen oder getötet wurden. Auch all jene sind als Opfer des Anschlags zu sehen, die der akuten Bedrohung durch den Attentäter ausgesetzt waren. Auch wenn sie keine physischen Verletzungen aufweisen, litten und leiden viele der Betroffenen unter den psychischen Folgen." Deshalb müssten - so der Appell Smertnigs "alle Personen im Nahebereich des Anschlags vollen Zugang zu den Leistungen laut Verbrechensopfergesetz erhalten. Dabei geht es insbesondere um die Finanzierung von Leistungen wie Psychotherapie, Pauschalentschädigung für Schmerzengeld sowie in weiterer Folge Verdienst- und Unterhaltsentgang."
Reaktionen der Minister
"Die Arbeit für und mit den Opfern von strafbaren Handlungen ist ein essenzieller Teil der Polizeiarbeit. Die Rechte von Opfern dürfen nicht statisch bleiben, sondern müssen stetig weiterentwickelt werden - in einem permanenten gesamtgesellschaftlichen Prozess", stellte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) fest. Die Sicherheitsakademie des Innenministeriums wird daher auch in Zukunft einen Ausbildungsschwerpunkt für den Umgang mit Opfern von Straftaten setzen, "um dieses bedeutende Thema nachhaltig in der täglichen Polizeiarbeit weiter zu entwickeln", bekräftigte Nehammer.
"Jede Frau hat ein Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Genauso, wie jedes Kind ein Recht darauf hat, in einem gewaltfreien Umfeld sicher aufzuwachsen", hielt Susanne Raab (ÖVP), Ministerin für Familie, Frauen, Jugend und Integration, in ihrer Grußadresse fest. Ein niederschwelliger Zugang zum Recht für Verbrechensopfer sei unabdingbar, weil jeder Mensch seine individuellen Besonderheiten mitbringe, die auch tatsächliche Hürden beim Zugang zum Recht darstellen können.
Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) betonte in seinen Grußworten die Wichtigkeit eines respektvollen und einfühlsamen Umgangs mit Opfern von Gewalttaten sowie einer umfassenden Opferbetreuung und -entschädigung. Österreich verfüge über gut zugängliche und wirksame Instrumente zur Unterstützung von Opfern: "Allerdings bleibt es auch in Zukunft geboten, über weitere Anpassungen und Verbesserungen nachzudenken und sich für deren Umsetzung einzusetzen."