Ein 17-Jähriger, der einem 38-Jährigen an einer Linzer Straßenbahnhaltestelle einen tödlichen Faustschlag versetzt haben soll, ist am Freitag im Landesgericht Linz zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch erfolgte wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Der Vorfall hatte sich am 5. Juni des vergangenen Jahres ereignet. Der damals noch 16-Jährige erzählte, dass das spätere Opfer schon kurz zuvor in einem Lokal an der Donaulände ihm und seinen drei Freunden durch aggressives Verhalten aufgefallen sei. Als das Quartett später bei einer Haltestelle am Hauptplatz auf eine Straßenbahn wartete, sei der 38-Jährige dort aufgetaucht und habe zu schimpfen begonnen. Er blieb in der Verhandlung bei seinen früheren Aussagen, dass er sich bedroht gefühlt habe. Er habe damit gerechnet, dass der Mann ihn beim Einsteigen in die Straßenbahn von hinten angreifen würde. Deshalb habe er als Linkshänder mit eben dieser Hand dem Kontrahenten einen Schlag ins Gesicht versetzt.
Mann verstarb an Kopfverletzungen
Der Getroffene - bei ihm wurden später 1,97 Promille Alkohol im Blut festgestellt - stürzte rückwärts, prallte dabei mit dem Hinterkopf am Boden auf und verlor das Bewusstsein. Der Bursch und seine Freunde stiegen in die Straßenbahn und fuhren weg. Er habe Angst gehabt, dass der Mann wieder aufstehe und sein Verhalten fortsetze. Einige Tage später erlag der Mann im Kepler Uniklinikum seinen Kopfverletzungen.
Im Prozess bekannte sich der Angeklagte im Sinne der Anklage nicht schuldig. Sein Verteidiger argumentierte, sein Mandant habe in Notwehr gehandelt. Die Begleiter des 17-Jährigen bestätigten als Zeugen im wesentlichen den vom Beschuldigten geschilderten Hergang. Eine wesentliche Rolle im Beweisverfahren spielten die Videoaufnahmen aus zwei Überwachungskameras in der kurz davor eingefahrenen Straßenbahn. Sie dokumentierten auch teilweise das Geschehen in der Haltestelle. Die nur wenige Sekunden dauernden Szenen zeigten, wer von den beiden Kontrahenten sich wie bewegte. Dabei ergaben sich Differenzen zu den Wahrnehmungen der vom Gericht befragten Augenzeugen.
Auch die Mitgliedschaft des Angeklagten in einem Boxsportklub und früher in einem Judo-Verein waren ein Thema. Der Angeklagte stellte dazu fest, dass er diese Sportarten lediglich aus Fitnessgründen und nicht zum Erwerb von Kampftechniken betrieben habe. Seine Freunde beschrieben ihn als besonnen.
Am Prozess nahmen auch vier Rechtsvertreter der Angehörigen des Opfers teil, um erhebliche Summen an Teilschmerzengeld für sie und auch den Ersatz der Begräbniskosten geltend zu machen. Sie erhielten diese zugesprochen. Für weitere Ansprüche verwies sie das Gericht auf den Zivilrechtsweg.