Der Wiener Terror-Attentäter war zwar wegen terroristischer Vereinigung verurteilt und in Haft, aber über ihn wurde keine Waffenverbot verhängt. Das bestätigte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS. Zuständig gewesen wäre laut Nehammer die Landespolizeidirektion Wien. Waffenverbote würden nach Einzelfallbeurteilung verhängt, sie seien nicht generelle Praxis bei Terrorismus-Verurteilungen, erklärte er.
"Es bestand kein Waffenverbot nach § 12 WaffG", teilte Nehammer in der Anfragebeantwortung mit. Warum es nicht verhängt wurde, wollte er nicht erläutern: "Aufgrund eines laufenden Ermittlungsverfahrens muss von einer weiterführenden Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden."
"Schier unglaublich"
Für NEOS-Verteidigungssprecher Douglas Hoyos ist es "schier unglaublich", dass niemand im "von der angeblichen Sicherheitspartei ÖVP" geführten Innenministerium auf die Idee gekommen sei, "dass man über einen verurteilten Terroristen ein Waffenverbot verhängen sollte". Dafür brauche man kein Anti-Terror-Paket das wäre auch nach damals geltender Rechtslage problemlos möglich gewesen. Dann wäre, mutmaßt Hoyos, auch der versuchte Munitionskauf in der Slowakei an die Justiz gemeldet worden "und der Attentäter am 2. November 2020 wohl in U-Haft gesessen".
Nehammers Antwort auf die Frage, ob die Meldung an die Justiz denn bei einem Waffenverbot erfolgt wäre - bzw. "wenn nein: warum nicht?" - fiel ausweichend aus: "Jede Organisationseinheit des Bundesministeriums für Inneres ist im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenerfüllung dazu verpflichtet, jeden ihr zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat der Staatsanwaltschaft zu berichten."
Dass diese Meldung unterblieb ist einer der Kritikpunkte, den auch die Untersuchungskommission in ihrem Zwischenbericht aufgelistet. Denn der 20-Jährige hatte am 21. Juli 2020 versucht, in Bratislava Munition für das automatische Sturmgewehr zu kaufen, das er am 2. November bei seinem - für vier Menschen tödlichen - Anschlag benutzte. Die slowakischen Behörden benachrichtigten im Juli umgehend das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. An die Staatsanwaltschaft wurde diese Information nicht weitergegeben - obwohl Fejzulai erst Anfang Dezember 2019 vorzeitig bedingt aus einer 22-monatigen Haftstrafe wegen terroristischer Vereinigung freigelassen worden war.