Vier Versammlungen von Corona-Gegnern waren für dieses Wochenende in Wien angemeldet gewesen. Drei davon waren von der Polizei untersagt worden. Der verbliebene "Spirituelle Rundgang für ein segensreiches, glückliches Neujahr", der für Samstagnachmittag geplant war, wurde von der Organisatorin am Freitagabend selbst abgesagt, berichtete Polizeisprecherin Barbara Gass Samstagfrüh der APA. Nach dem Verbot der anderen Demos war hier mit zusätzlichem Andrang gerechnet worden.
Die Untersagung der drei Versammlungen war nach dem Versammlungsgesetz erfolgt. Prognosen ließen demnach befürchten, dass das öffentliche Wohl bei diesen Veranstaltungen gefährdet würde, lautet ein Punkt der Begründung für das Verbot. Der zweite: Man kenne die Anmelder bereits, diese hätten schon in der Vergangenheit verwaltungsstrafrechtliche Übertretungen nach dem Versammlungsgesetz und nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz gesetzt.
Damit blieb nur der "Spirituelle Rundgang für ein segensreiches, glückliches Neujahr", der durch die Innenstadt ziehen sollte, um am späteren Nachmittag im Burggarten eine Abschlusskundgebung abzuhalten. Dieser Marsch wurde nicht untersagt, weil die Anmelderin verwaltungsstrafrechtlich bei solchen Veranstaltungen bisher nicht aufgefallen ist. Dafür waren 30 Teilnehmer angemeldet, die Polizei rechnete jedoch nicht zuletzt wegen der Untersagung der anderen Veranstaltungen mit deutlich mehr Demonstranten. Am Freitag zog die Organisatorin den Antrag selbst zurück.
Gass schloss auch Samstagfrüh nicht aus, dass es trotz der Verbote noch an anderen Orten zu Versammlungen kommen könnte. Sie betonte, dass die Polizei jedenfalls kontrollieren und bei Übertretungen des Versammlungs-, des Covid-19-Maßnahmengesetzes oder anderer relevanter Bestimmungen konsequent einschreiten werde.