Die Nachfrage nach Handfeuerwaffen ist in Österreich im Jahr 2020 in bisher unerreichte Höhen geschossen. Das geht aus Daten einer Marktstudie des Marktforschungsinstituts Branchenradar.com hervor. Zuwächse gab es demnach bei Neuanschaffungen, vor allem aber am Gebrauchtwaffenmarkt. Die Nachfrage habe sich um nahezu zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 71.250 Stück erhöht. Damit wurden um 6.400 Gewehre und Faustfeuerwaffen mehr verkauft als im Jahr davor.
Im Vergleich zu 2019 stieg die Nachfrage nach gebrauchten Gewehren um fast 16 Prozent und nach gebrauchten Handfeuerwaffen um rund sieben Prozent. Insgesamt gingen 2020 damit 52.300 Gebrauchtwaffen über die Verkaufstische, geht aus den Zahlen des Instituts hervor. Doch auch in den Neuwaffenmarkt kam Bewegung: Der Absatz von Lang- und Faustfeuerwaffen erhöhte sich um rund fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt knapp 19.000 Stück. Auch hier war das Wachstum bei Flinten, Büchsen und kombinierten Gewehren größer als bei Pistolen und Revolvern.
"In beiden Märkten war der massive Anstieg im Wesentlichen auf den Jagdbereich zurückzuführen. Der Lockdown wurde offenbar auch dafür genutzt, sich im Freien weidmännisch zu ertüchtigen. Und da das österreichische Waffengesetz seit 2019 auch das Führen von Faustfeuerwaffen bei der Ausübung der Jagd ermöglicht, steigt seither auch die entsprechende Nachfrage rasant", berichtete Branchenradar.com.
Laut Zentralem Waffenregister waren in Österreich mit Jahresende 2020 rund 1,15 Millionen Waffen der Kategorien B, C und D in privatem Besitz. Im Vergleich zu 2019 stieg der Bestand um etwa fünf Prozent oder 53.000 Stück. Da im vergangenen Jahr jedoch auch rund 39.000 Waffen abgemeldet wurden, lag die Anzahl der Neuanmeldungen bei über 91.000 Stück. Die Differenz zwischen Erwerb und Neuanmeldungen erkläre sich zum einen durch Käufe zusätzlicher Gewehrschäfte, da in diesem Fall die neu adaptierte Waffe nochmals angemeldet werden muss.
Darüber hinaus gebe es aber auch ein reges Below-the-line-Geschäft, also den Besitzerwechsel von Handfeuerwaffen, bei denen kein Händler involviert ist, informierte Branchenradar.com. Dazu zählen nachträgliche Anmeldungen aus Altwaffenbestand, auch wenn die Frist dafür abgelaufen ist - nach Hausräumungen oder Erbschaften kommt es beispielsweise vor, dass nicht registrierte Waffen auftauchen und legalisiert werden.