Es kam selbst für die katholische Kirche überraschend: Wurden vergangene Woche mit Beginn des harten Lockdowns sämtliche Nikolaus-Aktionen österreichweit abgesagt, kündigte die Regierung am Dienstag an, dass der Nikolo heuer zumindest bis an die Türschwelle kommen darf.

Die dazu notwendige Verordnung wurde am Donnerstag vom Nationalrat beschlossen. Berufliche Zwecke, darunter ehrenamtliche Tätigkeiten, galten schon bisher als legitimer Grund, im Lockdown das Haus zu verlassen. Darunter fällt nun auch der Besuch des Nikolaus’. Der Krampus wird in der Verordnung nicht erwähnt.

„Gerade für Kinder war dieses Jahr mit Abstand halten, Verzicht und Einschränkungen eine enorme Belastung“, begründete Kanzler Sebastian Kurz den Schritt. Man wolle den Kindern nun die Freude auf den Nikolo nicht nehmen.

Erfreut auf diese Regelung reagierte auch Peter Schipka von der Bischofskonferenz: „Der heilige Nikolaus zählt zu den beliebtesten Heiligen, weil er ein Vorbild an christlicher Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft ist.“ Diese Haltungen seien gerade jetzt wichtig, damit es zu keinem Lockdown der Herzen angesichts der Corona-Pandemie komme. Zugleich betonte Schipka: „Anders als sonst üblich, wird es zu keinen Hausbesuchen kommen. Die Haus- bzw. Wohnungstüre bleibt für jeden Nikolaus eine Schwelle, die nicht überschritten werden darf und bei der die nötigen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind.“

Die katholische Kirche bietet als Alternative auch im Netz Feier-Behelfe für Familien an: www.trotzdemnah.at