Ein 40-jähriger Lehrer einer Neuen Mittelschule, der über viele Jahre zahlreiche Schüler missbraucht haben soll, ist am Montag am Landesgericht Innsbruck zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Lehrer soll einen Schüler vergewaltigt und viele andere Buben geschlechtlich genötigt oder missbraucht haben. Der Angeklagte wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Der 40-Jährige soll zudem sexuelle Handlungen heimlich gefilmt und am PC archiviert haben. Sowohl bei sich zu Hause, als auch in der Schule, z.B. am WC, soll er heimlich versteckte Kameras installiert haben. Der Angeklagte muss zudem insgesamt 59.000 Euro Teilschadenersatz an die Opfer zahlen. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Staatsanwältin sprach von einem "besonderen Strafverfahren" aufgrund der hohen Anzahl an Opfern. Da alle Taten durch Fotos und Videoaufnahmen sehr gut dokumentiert seien, war für die Verhandlung keine Einvernahme der Opfer geplant, führte die öffentliche Anklägerin aus. Der Beschuldigte soll zahlreiche Kameras in seiner Wohnung installiert gehabt haben.
Zugang zu den Burschen verschaffte sich der Lehrer über die Schule, erklärte die Staatsanwältin. Der 40-Jährige hatte das Image eines kumpelhaften Lehrers und sei besonders zu den Buben freundlich gewesen. Um die Buben zu überreden, an den Handlungen teilzunehmen, habe ihnen der Angeklagte unter anderem Alkohol, Zigaretten und schulische Vergünstigungen angeboten, er drohte den Schülern aber auch mit schlechten Noten und bloßstellenden Bildern.
Der 40-Jährige werde sich schuldig bekennen, kündigte sein Verteidiger bereits in seinem Eröffnungsplädoyer an. "Mein Mandant wird sich entschuldigen und die Opfer entschädigen", sagte der Anwalt. Es gehe in der Verhandlung nun nicht darum, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht, sondern es gehe darum, was passiert ist, dass der 40-Jährige diese gravierenden Taten begangen habe.
Die Richterin wertete die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, sein reumütiges Geständnis, die teilweise geleistete Schadenswiedergutmachung und die eingeschränkte Dispositionsfähigkeit aufgrund der Persönlichkeitsstörung mildernd. Erschwerend war das Zusammenkommen zahlreicher Vergehen und vieler Verbrechen sowie der lange Tatzeitraum.