Das berichtet der "Standard" in seiner Freitag-Ausgabe. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte den Widerruf. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien habe in einem Beschluss festgehalten, dass die Fahndungsmaßnahme mit Blick auf den zu der Frau vorliegenden Tatverdacht als "unverhältnismäßig" einzustufen sei, so die Zeitung.
Gegen die Frau wird laut OLG wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und der Fälschung besonders geschützter Urkunden ermittelt. Am 27. Mai veröffentlichte das Bundeskriminalamt über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien in der Ibiza-Causa mehrere Fotos zu ihrer Ausforschung. Von der Veröffentlichung erhoffte man sich "nähere Erkenntnisse zu den Hintergründen betreffend die Herstellung und der Vorbereitung des 'Ibiza-Videos'", das die FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus zu Fall brachte. Die Fotos wurden hundertfach in Medien abgebildet.