Die Justizanstalten haben nach dem Anschlag in Wien eine Aktion scharf in Gefängnissen durchgeführt und dabei einige Beschlagnahmungen gemacht. 229 Insassen, die wegen Terrorismusdelikten inhaftiert sind, Radikalisierungstendenzen oder sonstige Auffälligkeiten zeigten, wurden überprüft. Das teilte das Justizministerium am Samstag mit. Die Maßnahmen umfassten Haftraumdurchsuchungen, Personendurchsuchungen und Betriebsraumdurchsuchungen.
Die 186 eingesetzten Justizwachebeamten haben insgesamt 168 Hafträume, 30 Betriebe und 229 Insassen durchsucht. Zwölf Justizanstalten meldeten Funde, die einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Es handle sich dabei größtenteils um Schriftstücke, die nun auf allfällige extremistische Hintergründe überprüft werden. Über die Ergebnisse wurden die zuständigen Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung informiert bzw. Anzeige an die Staatsanwaltschaft erstattet, hieß es laut Ministerium.
Der Besitz von Mobiltelefonen, Internet- bzw. USB-Sticks, etc. ist für Insassen verboten. Dennoch werden Wege gefunden, unerlaubte Gegenstände in die Justizanstalt zu bringen. Zur Abwehr solcher Vorfälle werden laufend Gefahren- und Risikoanalysen durchgeführt. Zuletzt fand eine umfassende Analyse im Oktober 2020 statt.