Die erwartete große Zahl von Impfungen gegen das Coronavirus soll in Österreich von Ärzten verabreicht werden. "Aus Gründen der Qualitätssicherung und des Patientenschutzes ist eine Ausweitung des Kreises der Berufsgruppen im Gesundheitsbereich, die zur Durchführung von Impfungen berechtigt sind, derzeit nicht in Planung", betonte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Parlamentarischen Anfragebeantwortung an die NEOS.
Die Apothekerkammer hatte zuletzt immer wieder gefordert, die Impferlaubnis auf einschlägig ausgebildete Apotheker auszuweiten. Neben Ärzten dürfen schon jetzt Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung Impfungen durchführen. Auch Hebammen können gemäß Hebammengesetz im Rahmen ihres Berufsbilds und Tätigkeitsbereichs dann für Impfungen herangezogen werden, wenn dies von den Gesundheitsbehörden empfohlen wird.
"Dennoch ist Impfen eine ärztliche Tätigkeit", hielt Anschober fest. "Gerade in der zu erwartenden Situation mit neuen Impfstoffen und vermutlich zielgruppenspezifischen Impfungen sehe ich die ärztliche Indikationsstellung als einen essenziellen Bestandteil der Impfleistung", erläuterte der Minister. Anfangs würden zudem nicht ausreichend Impfstoffe zur Verfügung stehen, um alle Menschen in Österreich gleichzeitig impfen zu können und wahrscheinlich werden einzelne Impfstoffe auch nicht für alle Personengruppen zugelassen sein.
Eine Impfstrategie wird noch erarbeitet, erläuterte der Gesundheitsminister. Basierend auf einer medizinisch-fachlichen Impfempfehlung, den verfügbaren Dosen und definierten Zielgruppen werde es möglich sein, festzulegen, wer wann geimpft werden kann. Für die geplante kostenlose Impfung der Bevölkerung gegen das Coronavirus hat die Bundesregierung einen Budgetrahmen von 200 Millionen Euro festgelegt, geht aus der Anfragebeantwortung hervor. Das Ziel sei weiterhin, für acht Millionen Menschen eine ausreichende Menge an Impfstoff zu beschaffen, unabhängig davon, ob bei dem künftigen Mittel eine oder zwei Dosen verabreicht werden müssen.