Wie lange dauern die Maßnahmen nun eigentlich?
Die von der Regierung als "zweiten Lockdown" angekündigten Einschränkungen starten am 3. November und dauern mindestens bis 30. November. Danach ist eine schrittweise Öffnung vorgesehen.
Wann darf ich nun meine Wohnung verlassen?
Tagsüber gelten keine Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen des "eigenen privaten Wohnbereiches" ist grundsätzlich zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Wie schon im Frühjahr gelten fünf Ausnahmen: Gestattet ist das Rausgehen erstens für die Ausübung beruflicher Zwecke, zweitens für die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens. Davon umfasst sind etwa Einkäufe, Arzt-, Apothekenbesuche, Bank- oder Behördenwege, aber auch die Fahrt zum Zweitwohnsitz und der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner sowie der Kirchgang oder Friedhofsbesuche. Dritter Grund ist die Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger, Punkt vier betrifft die Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Eigentum. Der fünfte Grund, rauszugehen, ist der Zweck der "körperlichen und psychischen Erholung".
"Zweck der körperlichen und psychischen Erholung" - was bedeutet das genau?
Als explizite Beispiele nennt die Regierung etwa Spaziergänge, Joggen oder Gassi gehen mit dem Hund. Laut Auskunft aus dem Sozialministerium kann grundsätzlich alles, was tagsüber zu Erholung dient, auch nachts dazu dienen. Man appelliere an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein aller.
Wenn ich vor 6 Uhr oder nach 20 Uhr in die Arbeit muss oder nach Hause fahre, wie kann ich das belegen?
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) betonte, dass man keinen Beleg - etwa vom Arbeitgeber - vorlegen muss. Mann müsse es den Polizeibeamten lediglich glaubhaft machen.
Ist Sport im Freien, wie etwa Tennis, erlaubt?
Alle Kontaktsportarten im Freizeitbereich sind untersagt, darunter fällt etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen, abgesehen von Outdoor-Sportstätten, bei denen es zu keinem Körperkontakt kommt (etwa Golf, Tennis, Leichtathletik). Spitzensportler und ihre Trainer dürfen hingegen jegliche Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettbewerben teilnehmen - ohne Zuschauer.
Kann ich nun noch Freunde einladen?
Abgesehen von den fünf Ausnahmen sind sämtliche abendliche oder nächtliche Besuche in fremden Wohnungen zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Aber auch tagsüber gibt es Kontakteinschränkungen. In Gärten, Garagen, Schuppen oder Scheunen darf man ebenfalls maximal einen zweiten Haushalt empfangen, auch dabei gilt die Sechs-Personen-Obergrenze (plus sechs Kinder). Damit werden Feiern in diesen Örtlichkeiten untersagt. Für den eigentlichen Wohnbereich gibt es hingegen keine Einschränkungen, die Regierung appelliert aber an die Vernunft der Bevölkerung, auch hier auf haushaltsfremde Kontakte möglichst zu verzichten.
Jedoch gibt es daran bereits Zweifel, ob dies rechtskonform sein: Bei den Besuchsverboten bzw. Einschränkungen in Gärten, Garagen, Scheunen und Schuppen fehlt für den Wiener Rechtsanwalt Florian Horn die Rechtsgrundlage. Diese Regelung findet sich in der Verordnung unter den Veranstaltungs-Bestimmungen. Veranstaltungen sind demnach grundsätzlich verboten, wobei es u.a. eine Ausnahme für den "privaten Wohnbereich" gibt. Allerdings gelten jene Orte nicht als privater Wohnbereich, "die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen", was laut Verordnung eben Gärten, Garagen, Scheunen und Schuppen betrifft.
Darf ich Freunde draußen treffen?
Ja, aber an öffentlichen Orten ist auch draußen ein Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
Darf mein Lebenspartner nun noch bei mir übernachten?
Bei der gestrigen Pressekonferenz wurde betont, dass dies zur Deckung der menschlichen Grundbedürfnisse gehöre. Das heißt, man darf diese auch nach 20 Uhr noch besuchen.
Kann ich zum Arzt gehen?
Arztbesuche sind erlaubt, da sie zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse dienen. Sie sind auch nach 20 Uhr gestattet. Auch Behördenwege sind weiterhin möglich. Beim Parteienverkehr gilt die Mund-Nasenschutz-Pflicht und der 1-Meter-Abstand.
Gibt es nachts ein Alkoholverbot, wie in manch anderen Ländern?
Zwar gibt es nachts kein Alkoholverbot, übertreiben darf man es aber nicht. Ob das jeweilige Verhalten unzulässig ist, darüber entscheidet die Exekutive im Einzelfall. Eine "Ansammlung von mehreren Personen mit Alkohol" nach 20 Uhr würde zur Anzeige führen, kündigte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) an.
Wann muss ich nun eine Maske tragen?
Im öffentlichen Raum muss grundsätzlich zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand eingehalten werden. Beim Aufenthalt in geschlossenen öffentlichen Räumen ist zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der MNS-Pflicht ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss ein Attest mitführen - und darf dann ein sogenanntes Face-Shield tragen.
Ausnahmen von der Ein-Meter-Abstandsregel gibt es für die 6er-Gruppen (plus sechs Kinder) bestehend aus maximal zwei Haushalten, außerdem bei der Betreuung von Menschen mit Behinderungen, bei der Durchführung religiöser Handlungen, in Flugzeugen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern diese voll sind.
Kann ich noch zum Friseur gehen?
Der Handel sowie sämtliche Dienstleistungsbetriebe wie Friseure oder Kosmetik bleiben komplett geöffnet. Für Kunden wie auch Mitarbeiter gilt der Mund-Nasen-Schutz sowie die Vorgabe, einen Meter Abstand zu halten.
Was muss nun außer der Gastronomie noch schließen?
Sämtliche Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Bäder, Museen und Museumsbahnen, Kinos, Theater, Konzertsäle, Kabaretts, Tierparks oder Freizeit- und Vergnügungsparks werden geschlossen. Von der Schließung betroffen sind auch Tanzschulen, Wettbüros, Spielhallen und Casinos, Indoorspielplätze, Paintballanlagen sowie Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution. Bibliotheken bleiben geöffnet.
Maria Schaunitzer