Die umstrittenen "Gesichtsschilder", die nicht dieselbe Schutzwirkung wie Masken haben, sollen nun doch verboten werden. Das Verbot sei nun doch Teil der Verordnung, die um Mitternacht in Kraft tritt. Das wurde vorab bekannt und Gesundheitsminister Rudolf Anschober bestätigte es. Es werde allerdings eine Übergangsphase geben, und Ausnahmen etwa für Asthmatiker.
Die Bereiche, wo Gesichtsschilde zur Anwendung kämen seien ohnehin überschaubar: Die Gastronomie, die Friseure und Teile des Einzelhandels nannte Anschober als Beispiel.
Der "Kurier" berichtete am Donnerstag mit Verweis auf einen der Zeitung vorliegenden Verordnungs-Entwurf, wonach die sogenannten "Face-Shields" verboten werden. Überall, wo in Österreich Maskenpflicht gilt, werden sie dann als Schutzvorrichtung nicht mehr anerkannt. Laut "Kurier" wird im Verordnungstext bei der entsprechenden Passage dem Begriff "abdeckend" die Wortfolge "und eng anliegend" angefügt. In den Erläuterungen heißt es dazu, Hintergrund sei "eine verdichtete Evidenz, nach der insbesondere 'Face Shields' keine den klassischen Masken vergleichbare aerosolhemmende Wirkung haben". Betroffen sein sollen auch die kleinen Kinn-Visiere. Mario Pulker, Gastronomie-Spartenobmann der Wirtschaftskammer, bestätigte den Plan gegenüber dem Ö1-"Morgenjournal".
Anschober bestätigte auch, dass die Verordnung eine Wiederbelebung der Ende Juli aufgehobenen 1 Meter-Abstandsregeln ("Babyelefant") beim Betreten von öffentlichen Orten (auf der Straße) bringt. Seit Ende Juli existierte diese Maßnahme nur mehr als Empfehlung Anschobers, nun könnte daraus wieder eine rechtsverbindliche Vorschrift werden.
Die Vorschrift war infolge der Aufhebung der allgemeinen Corona-Ausgangsbeschränkungen (durch den Verfassungsgerichtshof Mitte Juli) zurückgenommen worden. Grund dafür war, dass davon auszugehen war, dass auch die 1 Meter-Regel im öffentlichen Raum gesetzlich nicht gedeckt war. Die notwendige "Reparatur" des Covid-19-Maßnahmengesetzes war im September erfolgt.
Bereits am Montag hat die Regierung die sonstigen ab Freitag geplanten Verschärfungen verkündet, die ebenfalls mit der Verordnung umgesetzt werden sollen. Ab dann dürfen indoor nur noch sechs Personen zusammenkommen, outdoor zwölf. Bei professionellen Veranstaltungen werden im Außenbereich noch 1.500 Besucher zugelassen, drinnen 1.000, das Tragen einer Mund-Nasenschutzmaske wird bei Veranstaltungen verpflichtend, Speisen- und Getränke-Ausschank wird verboten.