Ein 26-jähriger Wiener ist am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen wegen Vorbereitung von Suchtgifthandel und unerlaubten Umgangs mit Suchtgift zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte 100 Gramm Kokain in einem Rettungswagen "vergessen".

Der Mann war am 6. Mai 2020 einer Funksteifenbesatzung aufgefallen, weil er mit seinem Pkw in Schlangenlinien die Schlachthausgasse in Wien-Landstraße entlangfuhr. Er wurde angehalten, einer Lenkerkontrolle unterzogen und zum Aussteigen aufgefordert. Dabei hatte der 26-Jährige Schwierigkeiten, das Gleichgewicht zu halten, worauf wegen Verdachts in Richtung einer Suchtmittelbeeinträchtigung ein Krankenwagen angefordert wurde.

Geständig

Die Untersuchung im Krankenwagen nutzte der Mann, um ein Päckchen mit 100 Gramm Kokain loszuwerden, das er eingesteckt hatte. Er befürchtete, nach dem medizinischen Check von der Polizei durchsucht zu werden und ließ daher das Kokain mit einem Reinheitsgehalt von 78 Prozent im Rettungswagen zurück. Als er nach der Untersuchung, die deutliche Hinweise auf eine Berauschung bestätigte, auf die nächste Polizeiinspektion gebracht wurde, wo er einem Amtsarzt vorgeführt werden sollte, meldete sich telefonisch die Rettung und meldete der Polizei den Drogenfund.

Bei der anschließenden polizeilichen Einvernahme und nun auch vor Gericht gab der 26-Jährige zu, dass das Kokain vom ihm stammte. Er selbst sei seit langem süchtig, sein Stammdealer habe ihm das Koks überlassen, weil dieser für mehrere Wochen nach Deutschland ging. Er hätte während dieser Zeit Abnehmer suchen sollen und sich im Gegenzug einen Teil des Suchtgifts zum Eigenkonsum behalten dürfen, behauptete der Angeklagte. "Ich wollte mir nicht die Taschen mit Geld voll füllen", versicherte er Einzelrichter Harald Kaml. Er sei nach der Trennung von seiner Frau und sonstigen Schwierigkeiten angeschlagen und depressiv gewesen. Die Drogen hätten ihn entspannt.

Zusätzlich zu den sechs Monaten wurden offene, ursprünglich auf Bewährung nachgesehene 16 Monate aus einer Vorverurteilung widerrufen. Der 26-Jährige müsste daher insgesamt 22 Monate verbüßen. Allerdings beantragte Verteidiger Mirsad Musliu für seinen süchtigen Mandanten eine Entzugstherapie, um diesem nach dem Motto "Therapie statt Strafe" vorerst das Gefängnis zu ersparen. Da die entsprechenden Voraussetzungen vorlagen, bestellte das Gericht eine Sachverständige, die nun klären muss, ob bei dem Mann Therapiefähigkeit und -willigkeit vorhanden sind. Wird das bejaht, bekäme er die Haft zur Absolvierung des Entzugs vorerst aufgeschoben und bei einem erfolgreichen Verlauf bedingt nachgesehen.