Der Oberste Gerichtshof hat im Fall der in Kufstein im Jahr 2014 getöteten französischen Austauschstudenten Lucile K. die Nichtigkeitsbeschwerde des angeklagten 43-jährigen Fernfahrer aus Rumänien in einer nicht öffentlichen Sitzung am 29. September zurückgewiesen. Damit wurde der Schuldspruch wegen Mordes und Störung der Totenruhe vom Landesgericht Innsbruck vom 9. Juni bestätigt, teilte der OGH am Montag mit. Das Urteil war somit rechtskräftig.
Zuvor war der Angeklagte bereits in Deutschland nach einem Sexualmord an einer 27-jährigen Joggerin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Daher verhängte das Landesgericht Innsbruck keine Zusatzstrafe. Über die Berufung des Angeklagten gegen den Ausspruch des Landesgerichts über die privatrechtlichen Ansprüche der Eltern des Opfers - in Bezug auf Trauerschmerzengeld und Begräbniskosten - habe das Oberlandesgericht Innsbruck zu entscheiden. Den Eltern waren jeweils 14.000 Euro zugesprochen worden.
"Indirekt geständig"
Der Rumäne hatte sich im Juni zu Prozessbeginn vor dem Landesgericht Innsbruck nicht schuldig bekannt. Im Gefängnis in Deutschland hatte der Rumäne vor einem Psychiater die Tat an Lucile jedoch indirekt gestanden. Sowohl an Lucile, als auch an der Joggerin in Deutschland waren mehrere DNA-Spuren des 43-Jährigen sichergestellt worden. Der Schuldspruch der Geschworenen war einstimmig ausgefallen.
Die 20 Jahre alte französische Austausch-Studentin, die aus Lyon stammte und im Rahmen eines Auslandssemesters in Kufstein studiert hatte, war im Jahr 2014 getötet worden. Ihr Leiche war am 12. Jänner von Polizisten am Ufer des Inns entdeckt worden. Die Tatwaffe, eine Hubstange, wie sie zum Beispiel zum Anheben eines Lkw-Führerhauses genutzt wird, wurde schließlich im Inn gefunden.