Ein EU-Austrittsbefürworter ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten vom Vorwurf der Urkundenunterdrückung freigesprochen worden. Dem 54-Jährigen war angelastet worden, gesammelte Unterstützungserklärungen der Partei Öxit für die Nationalratswahl 2019 zurückgehalten zu haben. Das Einzelrichterurteil ist bereits rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel.
Öxit war für die Nationalratswahl im September 2019 auf die Jagd nach Unterstützungserklärungen gegangen, als Zustellungsbevollmächtigte galt Spitzenkandidatin Inge Rauscher. Der von Andreas Rest verteidigte angeklagte Wiener, selbst politisch aktiv, beabsichtigte nicht zu kandidieren und Öxit beim Sammeln der Erklärungen zu unterstützen. Deshalb schienen sein Name und seine Adresse - neben anderen - auch auf den entsprechenden Formularen auf.
Von den bei ihm eingelangten Schriftstücken soll der Beschuldigte allerdings nur eine kleine Anzahl an Spitzenkandidatin Rauscher weitergeleitet haben, so der Vorwurf. Die erforderliche Mindestanzahl an Unterstützungserklärungen - für Wien 500 - konnte Öxit der Landeswahlbehörde nicht vorlegen. Die Folge war, dass die Partei, wie übrigens im gesamten Bundesgebiet, in Wien nicht zur Nationalratswahl antreten konnte.
Der Angeklagte selbst gab laut seinem Anwalt an, alle ihm zur Verfügung stehenden Unterstützungserklärungen weitergeleitet zu haben. Einzige Ausnahme sei seine eigene gewesen und die Einbehaltung der eigenen Erklärung sei nicht strafbar.