Weil er im Jahr 2015 in einem Abbruchhaus in Himberg (Bezirk Bruck a. d. Leitha) seine Mitbewohnerin erstochen haben soll, ist ein 57-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg rechtskräftig wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Schon 2016 war der Angeklagte wegen Mordes an seiner damaligen Partnerin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht durfte aus diesem Grund keine Zusatzstrafe verhängen.
Die Hauptfrage nach Mord wurde von den acht Laienrichtern einstimmig bejaht. Während die Staatsanwältin einen Rechtsmittelverzicht abgab, nahm auch der Beschuldigte das Urteil an.
Erst bei Entrümpelungsarbeiten entdeckt
Die skelettierte Leiche der Mitbewohnerin des Ungarn war am 29. Oktober 2018 bei Entrümpelungsarbeiten in dem Abbruchhaus entdeckt worden. Die Identität wurde laut Staatsanwaltschaft im Zuge eines anthropologischen Gutachtens eruiert. Es handelte sich um eine 38-jährige Slowakin. Als wahrscheinlichster Todeszeitraum wurde Winter 2014 bis Frühjahr 2015 angenommen.
Während eines Streits soll der Ungar der Frau mehrere wuchtige Stiche in den Oberkörper versetzt haben. Der in der Strafanstalt Stein einsitzende 57-Jährige teilte den Ermittlern im November des Vorjahres schließlich mit, die 38-Jährige getötet und mit Müllsäcken abgedeckt zu haben.
Bei der Tat will er vor allem von einem Rachewunsch gesteuert gewesen sein. Die 38-Jährige soll mehrmals "drogensüchtige Bekannte in das Haus eingeladen haben", schilderte der ungarische Staatsbürger. Er und seine Partnerin, die damals ebenfalls mit ihm in dem Objekt gelebt hatte, seien dabei misshandelt worden. "Ich wollte Genugtuung, aber keinen Mord. Das hat sich dann so ergeben."
Nach der Ablage der Leiche im Haus habe er gedacht, "dass man sie irgendwo verschwinden lassen könnte", etwa in der Sickergrube. Warum es nicht dazu kam, konnte der 57-Jährige nicht schlüssig begründen.
Einige Wochen nach der Tötung der 38-Jährigen erstach der Ungar seine Lebensgefährtin. Schauplatz der Bluttat war erneut das Himberger Abbruchhaus. Am Landesgericht Korneuburg wurde der Mann dafür im April 2016 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die tödliche Attacke auf die Mitbewohnerin bei dieser Gelegenheit ebenfalls zu beichten, sei ihm "nicht in den Sinn gekommen", gab der Angeklagte zu Protokoll.
Auch in seiner ungarischen Heimat ist der Beschuldigte in juristischer Hinsicht alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Er hatte dort 1997 seine damalige Partnerin erstochen und eine zehnjährige Haftstrafe abgebüßt.