Lange wurde diskutiert, jetzt liegt die entsprechende Verordnung am Tisch: Ab Montag müssen Wiener Lokale eine Gästeliste führen, die sie gegebenenfalls den Gesundheitsbehörden für das Contact Tracing zur Verfügung stellen müssen.
Bei Nichteinhaltung: Geldstrafen für Wirte
Wirte sind ab Montag verpflichtet, der Gesundheitsbehörde auf Anfrage Auskunft über Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die Tischnummer und gegebenenfalls den Zeitraum des Besuchs ihrer Gäste geben zu können. Damit soll die Ausforschung von Kontaktpersonen bei Coronavirusinfektionen erleichtert werden. „Es soll nicht mehr vorkommen, dass etwa ein Barkeeper sagt, er habe keine Ahnung, wer in seinem Lokal war“, heißt es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Rechtliche Grundlage für die Wiener Verordnung ist das Epidemiegesetz.
Gastronomen, die sich weigern, die Regelung umzusetzen, drohen Geldstrafen – deren Höhen ebenfalls im Epidemiegesetz geregelt sind. Die Verordnung gilt vorerst bis Ende des Jahres.
Art der Datenabfrage bleibt Wirten überlassen
Auch wenn ein Formblatt zur Verfügung gestellt wird, sei es prinzipiell egal, in welcher Form die Gäste registriert werden. Ob die Daten also analog mit Zettel und Stift, oder digital über eine App gesammelt werden, bleibt den Wirten selbst überlassen, heißt es aus Hackers Büro. Wichtig sei nur, dass der Datenschutz einzuhalten ist. Gästelisten, in denen für jedermann einsehbar ist, wer in dem Lokal anwesend war, darf es demnach nicht geben. Außerdem habe selbstverständlich nur die Gesundheitsbehörde Einsicht in die Kontaktdaten, die von den Betrieben für vier Wochen aufbewahrt werden sollen.
Empfehlung für digitale Registrierung
Eine dezidierte Empfehlung, die Daten digital und dezentral über Apps zu verarbeiten, will man vonseiten der Stadt nicht geben. Eine derartige Empfehlung indes von der Hoteliervereinigung (ÖHV). Sie spricht sichfür die Installation von "darfichrein.at" aus. Das System ist für Wirten und Gäste leicht zu bedienen. Letztere registrieren sich kostenlos und scannen beim Restaurantbesuch den QR-Code mit der Handy-Kamera, so ÖHV-Sprecher Markus Gratzer in einer Aussendung. Demnach würden die Daten verschlüsselt auf einem Server in Bayern gespeichert. Im Corona-Ernstfall gingen die Kontaktdaten entschlüsselt an die Behörden: "Keine Zettelwirtschaft und Sicherheit für Gast und Gastgeber", so Gratzer.
Keine Garantie für richtige Angaben
Eine Handhabe gegen Gäste, die falsche Angaben machen, gibt es nicht. Auch Ausweise müssen vom Wirt nicht kontrolliert werden, wie im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) betont wurde. Wenn man aber eine Liste mit „Fantasienamen wie Mickey Mouse und Donald Duck“ und Telefonnummern wie 0650 1234567 bekomme, habe der Wirt die Auskunftspflicht nicht erfüllt und wird gestraft, stellt man klar. Außerdem sollen Wirte vom Hausrecht Gebrauch machen und Gäste, die nicht kooperieren, des Lokals verweisen.
Noch im Sommer kritisierte Hacker die "Zettelwirtschaft" an der Grenze wegen falscher Angaben als sinnlos. Jetzt hoffe er aber, dass die Gäste sich korrekt eintragen werden, da es ja in ihrem Interesse sei als Teil eines Clusters kontaktiert zu werden. Es geht nicht um eine 100-prozentige Dokumentation, sondern eben einfach nur um die Beschleunigung des Contact-Tracing-Prozesses.
Keine Registrierung bei Take-Away-Lokalen
Wer nur bestellt und abholt, braucht kein Formular. Denn Take-Away-Lokale sind nicht von den Regelung umfasst - sofern man dort die Speise nicht verzehrt. Ähnliches gilt auch für Gasthäuser, bei denen man Essen mitnehmen kann. Wer nur kurz dort verweilt, muss sich nicht registrieren lassen. Wartet man jedoch während der Zubereitung im Lokal und konsumiert dort etwa ein Getränk, ist das Formular auszufüllen.