Nach dem Fund einer weiblichen Leiche in einem Keller in Kössen im Tiroler Unterland (Bezirk Kitzbühel) im Februar ist am Dienstag der 56-jährige Ehemann am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seine 52-jährige Ehefrau unter anderem wegen Geldproblemen mit einer Hundeleine erdrosselt zu haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte nahm das Urteil zwar an, die Staatsanwältin gab jedoch keine Erklärung ab. Der Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Es gab laut Richter Norbert Hofer neben einem Erschwerungsgrund sehr viele Milderungsgründe - darunter die Unbescholtenheit des Beschuldigten, sein Geständnis, seine verminderte Dispositionsfähigkeit aufgrund depressiver Episoden, aber auch Kränkungen, die er von seinem Opfer erfahren habe, erklärte Hofer.
Tat gestanden
Der Beschuldigte hatte sich zu Prozessbeginn schuldig bekannt. Er sprach von einer zerrütteten Ehe und erzählte von großen finanziellen Schwierigkeiten, die seine Frau einfach nicht wahrhaben hätte wollen. Sie habe ihn bewusst manipuliert, ihm Vorschriften gemacht und ihn von seinem Umfeld abgeschottet. Seelisch sei es "ein Horror" für ihn gewesen. Er habe sich nicht getraut, sich von seiner Frau zu trennen, meinte der 56-Jährige. Die Tat gestand er ein. Die Leiche ließ er nach der Tat einfach im Keller liegen. Einige Tage danach wollte er seinem Leben mit Schlaftabletten seiner Frau ein Ende setzen.
Laut einem psychiatrischen Gutachten war der 56-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Zudem liege beim Beschuldigten auch keine geistige Abnormität vor. "Künftige strafbare Handlungen mit schweren Folgen sind vom Angeklagten nicht zu erwarten", meinte der Psychiater in der Gerichtsverhandlung. Die Tat sei für den 56-Jährigen ein "Befreiungsschlag" gewesen, so der Psychiater. Die Entfremdung und die Aggressivität hätten sich in der Beziehung zwischen dem 56-Jährigen und der 52-Jährigen zunehmend aufgeschaukelt. Dies habe zu einem Zustand geführt, in dem sich die Ehepartner "nicht mehr sehen konnten", erklärte der Gutachter.
Die Todesursache sei jedenfalls Erdrosselung gewesen, führte die Gerichtsmedizinerin aus. Dafür müsse die Blutzufuhr zum Gehirn für zumindest wenige Minuten unterbrochen sein, zwei bis drei Minuten seien mindestens notwendig. Kratzer am Hals und abgebrochene künstliche Fingernägel der Frau würden zeigen, dass das Opfer versuchte, die Hundeleine vom Hals zu lösen, erklärte die Medizinerin.
Sturz über die Treppe
Am 7. Februar war es zu einem Streit zwischen den Eheleuten gekommen. Dabei stürzte die 52-Jährige zunächst die Kellerstiegen hinunter. "Dann nahm der Angeklagte ohne jeden Grund die Hundeleine, zog seine Frau über die restlichen Treppen hinunter und legte ihr schließlich die Leine um den Hals", hatte die Staatsanwältin die Tat geschildert. Der Widerstand des Opfers sei vergeblich gewesen. Der Angeklagte habe minutenlang die Leine zugezogen. "Er hat erst losgelassen, als er davon ausging, dass seine Frau tot war", so die Staatsanwältin.
Der äußere Tatablauf werde von der Verteidigung nicht bestritten, meinte der Anwalt des 56-Jährigen. Sein Mandant habe "rot gesehen". "Er sah keine andere Handlungsalternative", führte der Verteidiger aus. Der Angeklagte habe seit längerem unter der Ehe, der Eifersucht und Kontrollsucht seiner Frau gelitten. "Ich bitte Sie mehrere Milderungsgründe zu berücksichtigen", appellierte der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer an die Geschworenen. Darunter nicht nur das umfassende Geständnis und die Unbescholtenheit seines Mandanten, sondern auch die "schwierige Persönlichkeitsstruktur seiner Frau".
Arbeitskollegen des Mannes hatten die Leiche der 52-Jährigen mehrere Tage nach der Tat im Keller gefunden. Da der Beschuldigte nicht in der Arbeit erschienen war, waren sie zum Einfamilienhaus gekommen, um nach dem Mann zu schauen. Weil der 55-Jährige offenbar beeinträchtigt war, suchten die Kollegen nach der Frau und fanden sie schließlich tot im Keller.