Am Freitag wird am Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer fortgesetzt. Ein Wiener Bierlokal-Betreiber wirft ihr üble Nachrede vor, weil Maurer via sozialen Netzwerken eine private Facebook-Nachricht mit obszönem Inhalt veröffentlicht hat, die sie tags zuvor vom Account des Bierwirten bekommen hatte. Dieser leugnet, die Nachricht geschickt zu haben.
Die Grüne Politikerin habe keine rechtliche Möglichkeit gesehen, gegen die obszönen Anzüglichkeiten vorzugehen, deshalb habe sie diese publik gemacht, meinte sie beim Prozessauftakt vor einem Jahr. Der Lokalbetreiber beschuldigte andere Gäste, die Zugang zu seinem Computer hatten, die Nachricht verfasst zu haben. Sein Anwalt beantragte zudem die Privatanklage auf Beleidigung auszuweiten, da Maurer den Bierwirt in einem Twitter-Thread als "Arschloch" bezeichnet haben soll.
Das Verfahren fand bereits im Oktober 2018 statt und endete zumindest im Vorwurf der üblen Nachrede mit einem Schuldspruch. Das erstinstanzliche Urteil wurde im März 2019 allerdings vom Wiener Oberlandesgericht aufgehoben und eine Wiederholung angeordnet. Danach rief Maurer eine Crowdfunding-Initiative für im Internet belästigte Menschen ins Leben. Erst vor einer Woche präsentierte die Regierung das neue Maßnahmenpaket gegen "Hass im Netz".