Die acht Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig. In Sachen Strafbemessung nannte der vorsitzende Richter das Vorliegen von zwölf einschlägigen Vorstrafen, die Tatausführung gegen einen nahen Angehörigen und die Verwendung einer Waffe als erschwerend. Zudem sei die Attacke mit einer "derartigen Brutalität" verübt worden. "Es handelt sich um eine Beziehungstat, die absolut verwerflich ist", führte der Richter weiter aus. Als mildernd wertete das Geschworenengericht die herabgesetzte Schuldfähigkeit des 54-Jährigen.

Die Bluttat am 8. Dezember des Vorjahres stellte das Ende einer langjährigen Beziehung dar. Kennengelernt hatte sich das Paar laut Anklage 2005, ab 2007 wurde gemeinsam ein gemietetes Reihenhaus in einer Marktgemeinde im Bezirk Mistelbach - das zwölf Jahre später zum Tatort werden sollte - bewohnt. Zuletzt kam es immer wieder zu Streitigkeiten des Paares ohne gemeinsame Kinder, Themen waren u.a. Haushaltsarbeiten und fehlende gemeinsame Interessen. Auch, weil die 48-Jährige via Internet im Herbst einen anderen Mann kennengelernt hatte, beendete sie laut Staatsanwalt etwa eine Woche vor ihrem Tod die Beziehung zum Beschuldigten. Die Frau begab sich auf Wohnungssuche, weil der seit 2007 beschäftigungslose Angeklagte nicht aus dem gemeinsamen Haus ausziehen wollte.

Alkohol und Drogen

Am Nachmittag des 8. Dezember war die 48-Jährige nicht daheim, der Beschuldigte verbrachte die Zeit der Anklageschrift zufolge mit dem Konsum von Alkohol und Cannabiskraut, das er ohnehin regelmäßig zu sich genommen haben soll. Als die Frau zurückkam, entwickelte sich ein Streit, in deren Rahmen der Angeklagte tätlich geworden sein soll. Mit einem Küchenmesser mit 15 Zentimeter Klingenlänge soll der Staatenlose sechsmal mit großer Wucht auf sein Opfer eingestochen haben und ihm Verletzungen im Bauch- und Brustbereich zugefügt haben. Danach verpasste sich der Mann selbst mehrere kleinere Schnittwunden. Seiner Partnerin half der Angeklagte nicht. Die 48-Jährige starb laut Obduktion an Herz-Kreislauf-Versagen infolge von inneren Blutungen.

Der in Deutschland wohnende neue Mann im Leben der Attackierten alarmierte in den Abendstunden des 8. Dezember die Polizei, weil er sich nach mehreren früher mit der Frau geführten Telefonaten Sorgen gemacht hatte. Im Gebäude fanden die Beamten gegen 21.15 Uhr dann den mehrfach vorbestraften Beschuldigten und die Leiche der 48-Jährigen. Der 54-Jährige legte umgehend eine Art Geständnis ab und sagte: "Ihr sechts eh, wos passiert ist. Des do, des hob i g'mocht."

Unmittelbar nach der Festnahme hatte der Angeklagte eine Alkoholkontrolle verweigert. Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine körperliche Untersuchung in Form eines Bluttests an. Ein chemisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten zu Vorfallsende eine mittlere Blutalkoholkonzentration von etwa 2,04 Promille. Einer psychiatrischen Expertise zufolge war die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit beim Staatenlosen jedoch trotz einer Gemengelage aus Persönlichkeitsstörung und Alkohol- sowie Cannabismissbrauch gegeben.

"Blackout" als "Erklärung"

"Wenn man davon ausgeht, dass die Tat um 17.30 Uhr passiert ist, hatte er da drei Promille", kam Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger zu einem anderen Ergebnis. Er stellte eine Attacke seines Mandanten im Zustand der vollen Berauschung in den Raum. Der 54-Jährige habe "so viel getrunken, dass man nicht mehr weiß, was man tut - der sogenannte Filmriss". Der Angeklagte habe "wahrscheinlich mehr Vorstrafen als alle in dem Saal zusammen", dies sei aber nicht zuletzt auf eine äußerst schwierige Kindheit bzw. komplexe Lebensgeschichte zurückzuführen. Der Beschuldigte sei oft verlassen worden und habe eine erneute Enttäuschung nicht vertragen.

Von einer Art gekippten Idylle sprach der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann im Zusammenhang mit dem Verhältnis des Angeklagten zum Opfer . Das Paar habe über Jahre hinweg "nahezu ein Pensionisten-Dasein ohne großartige Aktivitäten oder hohe soziale Vernetzung geführt", sagte Hofmann. Diese Idylle sei jedoch dann u.a. bedingt durch Streitigkeiten in die Richtung gegangen, dass das spätere Opfer die Trennung von dem Staatenlosen gewünscht habe. Der 54-Jährige sei daraufhin vor dem sozialen Nichts gestanden und habe wieder zu trinken begonnen.