Nach einem besonders grausamen Verbrechen in einer Innsbrucker Wohnung mit einem Toten im April 2019 ist der 24-jährige erstangeklagte Inder am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er wird außerdem in eine Anstalt für geistigabnorme Rechtsbrecher eingewiesen, da Psychiaterin Adelheid Kastner eine Psychopathie diagnostiziert hatte.
Seine mitangeklagte 22-jährige Freundin wurde zu drei Monaten Haft wegen Störung der Totenruhe verurteilt, vom Vorwurf des Beitrags zu Mord wurde sie jedoch freigesprochen. Zudem wurde der 24-Jährige auch wegen des Vergehens der Störung der Totenruhe schuldig gesprochen. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig. Die 22-Jährige, die seit April 2019 in Untersuchungshaft war, wurde direkt nach der Urteilsverkündung enthaftet.
In der Nacht auf den 10. April 2019 hatte das Paar gemeinsam mit einem 29-jährigen Pakistani - das spätere Opfer - und einer weiteren Frau in der Wohnung des 24-Jährigen eine Party mit reichlich Alkohol gefeiert. Dabei dürften die beiden Männer Übergriffe an den Frauen verübt haben. Als die 22-Jährige ihrem Freund von dem Übergriff erzählte, soll der 24-Jährige das Opfer zunächst mit einem Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert, ihm dann mit einem Küchenmesser die rechte Hand - weil er mit dieser seine Freundin berührt hatte - abgetrennt und schließlich die Kehle durchgeschnitten haben.
Der Zweitangeklagte, eine Italienerin mit indischen Wurzeln, hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen zur Tat beigetragen zu haben, indem sie ihren Freund befeuerte, das Küchenmesser holte und die Tat mit dem Handy filmte. Beide sollen danach noch die Leiche des 29-Jährigen geschändet haben. Das Handyvideo war den Geschworenen während der Verhandlung, jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, gezeigt worden.
Der Inder bekannte sich zu Prozessbeginn schuldig. Er sei aufgrund des sexuellen Übergriffs wütend gewesen. Zunächst habe er den 29-Jährigen nicht töten wollen, später dann aber schon, räumte er ein. Er habe dann auch die Zweitangeklagte dazu aufgefordert, das Messer zu holen und die Tat mit dem Handy zu filmen. "Ich wollte, dass sie etwas tut, damit sie sich besser fühlt, damit sie sich rächen kann", sagte der Inder.
Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem 24-Jährigen die Zurechnungsfähigkeit. Es gebe bei ihm keinerlei Hinweis auf eine höhergradige Störung oder eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung. "Er wusste, was er tat und war in der Lage sein Verhalten zu steuern", so Kastner. Er habe seine Handlungen in jener Nacht mit spielerischer Leichtigkeit, ruhig, bedacht und ordentlich gesetzt. Die Psychiaterin diagnostizierte beim 24-Jährigen jedoch eine Psychopathie. Deshalb sei es sehr wahrscheinlich, dass er auch in Zukunft wieder gefährlich werden könnte. Eine Einweisung sei daher alternativlos, meinte Kastner.
Die Zweitangeklagte hatte sich indes nicht schuldig bekannt. Sie hätte nicht gedacht, dass ihr Freund den 29-Jährigen töten würde, wenn sie ihm von dem sexuellen Übergriff erzählte. "Sonst hätte ich nichts gesagt", meinte sie. Sie habe den 24-Jährigen immer wieder gebeten, aufzuhören. Sie habe große Angst vor ihrem Freund gehabt, deshalb habe sie einfach alles getan, was er verlangt hatte. Auch die 22-Jährige war laut Kastner zurechnungsfähig. Von ihr seien in Zukunft aber keine Handlungen mit schwerwiegenden Folgen zu erwarten. "Sie hat mittlerweile eine maximale Distanz zu den Handlungen des Erstangeklagten eingenommen", erklärte Kastner.
Der 24-Jährige war ebenfalls wegen Vergewaltigung angeklagt. Der Richter entschied jedoch, dass dieser Anklagepunkt aus dem Verfahren ausgeschieden und gesondert verhandelt werden soll. Das Opfer lebe nämlich in Großbritannien und könne aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht anreisen, um auszusagen.